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Pressemitteilung vom 16.02.2022
Eilantrag gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht nach § 20a Abs. 1 IfSG
Beim Verwaltungsgericht des Saarlandes ist heute ein Antrag zweier Notfallsanitäter auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO eingegangen, mit dem diese die Feststellung der Nichtgeltung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht gemäß § 20a Abs. 1 IfSG in ihrem Fall begehren.
Medienansprechpartner
Christoph Schmit
Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht
Kaiser-Wilhelm-Straße 15
66740 Saarlouis