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Pressemitteilung vom 03.03.2021
Eilantrag gegen die Untersagung des Sportbetriebs auf der Außenanlage eines Fitnessstudios eingegangen
Beim Verwaltungsgericht des Saarlandes ist heute ein Eilrechtsschutzantrag der Betreiberin eines Fitnessstudios eingegangen, mit dem diese sich gegen eine polizeiliche Verfügung des Oberbürgermeisters der Kreisstadt Neunkirchen wendet, mit der ihr der Betrieb eines Outdoor-Trainings-Angebotes untersagt wird.
Medienansprechpartner
Christoph Schmit
Vizepräsident des Verwaltungsgerichts
Kaiser-Wilhelm-Straße 15
66740 Saarlouis