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Pressemitteilung vom 20.01.2020

Verwaltungsgericht erkennt ehemaligem Oberbürgermeister der Mittelstadt St. Ingbert Ruhegehalt ab

Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts des Saarlandes hat mit aufgrund mündlicher Verhandlung ergangenem Urteil vom heutigen Tag (Az.: 7 K 167/18) der Disziplinarklage des Landesverwaltungsamtes stattgegeben und dem ehemaligen Oberbürgermeister der Mittelstadt St. Ingbert das Ruhegehalt aberkannt.

Gegenstand der Disziplinarklage war der gegenüber dem früheren Oberbürgermeister  erhobene Vorwurf, sich des Dienstvergehens der Vorteilsnahme sowie der Untreue schuldig gemacht zu haben. Die Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts sah in den Handlungen, die bereits Gegenstand einer rechtskräftig gewordenen strafgerichtlichen Verurteilung waren, vorsätzlich und schuldhaft begangene Dienstpflichtverletzungen, die aufgrund ihrer Schwere zu einer Aberkennung des Ruhegehalts führen mussten. Die persönlichen Verhältnisse des Ruhestandsbeamten sowie die sonst von ihm vorgetragene Umstände rechtfertigten nach Ansicht der Kammer ein Absehen von der erkannten Disziplinarmaßnahme nicht.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Medienansprechpartner

Pressesprecher des VG VRVG Schmit

Christoph Schmit
Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht

Kaiser-Wilhelm-Straße 15
66740 Saarlouis