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Beflaggung

Die Beflaggung vor der Staatskanzlei.

Die Anordnung der Flaggen folgt der Größe der repräsentierten Einheit. Das heißt: Von links nach rechts wird zuerst die Europaflagge, dann die Bundesflagge und zuletzt die Landesflagge gehisst. Ist ein ausländischer Gast zu Besuch, wird außerdem die entsprechende Nationalflagge gehisst.

Flaggen vor der Staatskanzlei Beflaggung vor Staatskanzlei
Blick über den Ehrenhof der Staatskanzlei Foto: Staatskanzlei Saarland/MN

Beflaggungskalender

An folgenden Tagen werden im Saarland die Flaggen gehisst:

  • 22. Januar: Deutsch-Französischer Jahrestag der Unterzeichnung des Élysée-Vertrages 1963
  • 27. Januar: Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (Halbmastbeflaggung)
  • 01. Mai: Tag der Arbeit
  • 09. Mai: Europatag
  • 23. Mai: Jahrestag der Verkündigung des Grundgesetzes
  • 17. Juni: Jahrestag des 17. Juni 1953
  • 20. Juni: Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung
  • 20. Juli: Gedenktag der deutschen Widerstandsbewegung gegen den Nationalsozialismus
  • 03. Oktober: Tag der Deutschen Einheit
  • 23. Oktober: Jahrestag der Saarabstimmung 1955
  • am zweiten Sonntag vor dem ersten Advent: Volkstrauertag
  • 17. Dezember: Jahrestag der Verkündung der Verfassung des Saarlandes 1947

Außerdem:

Am Tag der Wahl zum Europäischen Parlament, zum Deutschen Bundestag und zum Saarländischen Landestag.

Die Beflaggung beginnt bei Tagesanbruch, jedoch nicht vor sieben Uhr morgens und endet bei Sonnenuntergang.

Protokoll Inland der Bundesregierung Beflaggung (extern)