Datenschutzhinweise
im Zusammenhang mit dem Projekt "Saarland zum Selbermachen"
Sie erhalten diese Information nach Art. 13 DSGVO, da Sie der Staatskanzlei des Saarlandes im Rahmen eines Antrages zur Förderung Ihres Projektes („Saarland zum Selbermachen“) auch personenbezogene Daten mitgeteilt haben.
Verantwortlichkeit
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Staatskanzlei des Saarlandes. Sie erreichen uns unter:
Referat B/5
Abteilung B: Grundsatz, Planung und Reden
Am Ludwigsplatz 14
66117 Saarbrücken
Zwecke der Verarbeitung
Ihre Daten werden erhoben, um Ihren Antrag auf Förderung Ihres Projektes bearbeiten zu können und in eine Liste der eingehenden Anträge aufzunehmen. Über jeden Antrag entscheidet eine unabhängige Jury, die mindestens einmal pro Halbjahr zusammentritt.
Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e), Abs. 3 DSGVO in Verbindung mit § 4 SDSG verarbeitet.
Speicherdauer und Speicherfristen
Ihre Daten werden nach der Erhebung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gespeichert.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
Jurymitglieder, die über den Antrag auf Förderung Ihres Projektes autonom entscheiden.
Freiwilligkeit der Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten
Die Bereitstellung personenbezogener Daten zu Ihrer Person gegenüber der Staatskanzlei erfolgt auf freiwilliger Basis. Im Rahmen der Sachbearbeitung durch uns kann es gegebenenfalls erforderlich sein, dass wir weitere Daten und Informationen bei Ihnen erfragen. Sofern Sie uns in einem solchen Fall die weitergehenden Informationen nicht bereitstellen möchten, hat dies keine unmittelbar rechtlich nachteiligen Folgen. In Einzelfällen ist es jedoch möglich, dass die unterbliebene Bereitstellung der angeforderten Informationen die Bearbeitung Ihres Anliegens erschwert oder unmöglich macht. Sollten Sie der Staatskanzlei gegenüber doch einmal zur Auskunft verpflichtet sein, weisen wir Sie hierauf durch eine gesonderte Erklärung hin, in der wir Sie auch auf gegebenenfalls bestehende rechtlich nachteilige Folgen einer durch Sie unterbliebenen Auskunft aufmerksam machen.
Geben Sie Ihre Daten nicht an, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.
Ihre Rechte
Aufgrund der Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten haben Sie unter den gesetzlichen Voraussetzungen das Recht auf Auskunft (Art 15 DSGVO), das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO), das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) und das Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO). Darüber hinaus können Sie sich mit einer Beschwerde an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wenden, wenn Sie der Auffassung sind, dass bei der Verarbeitung Ihrer Daten datenschutzrechtliche Vorschriften nicht beachtet werden.
Behördliche Datenschutzbeauftragte
Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r
Die Kontaktdaten des/der Datenschutzbeauftragten der Staatskanzlei sind:
Am Ludwigsplatz 14
66117 Saarbrücken