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Datenschutzinformationen zum Hinweisgeberschutzgesetz

Informationen gemäß Artikel 13 Absatz 1 und Absatz 2 DSGVO aufgrund der Erhebung von personenbezogenen Daten

Im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Meldungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) werden bei Ihnen personenbezogene Daten erhoben. Bitte beachten Sie hierzu nachstehende Datenschutzhinweise.

Angaben zum Verantwortlichen

Verantwortlich für die Datenerhebung ist:

Angaben zum Vertreter des Verantwortlichen

Den oben genannten Verantwortlichen vertritt:

Isabelle Fried
Interne Meldestelle

Am Ludwigsplatz 14
66117 Saarbrücken

Angaben zum Datenschutzbeauftragten

Die Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragen lauten:

Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r
Die Kontaktdaten des/der Datenschutzbeauftragten der Staatskanzlei sind:

Am Ludwigsplatz 14
66117 Saarbrücken

Angaben zu der Aufsichtsbehörde

Zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz:

Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Monika Grethel

Fritz-Dobisch-Straße 12
66111 Saarbrücken

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Wenn Sie sich mit einer Meldung nach dem HinSchG an die interne Meldestelle der Staatskanzlei des Saarlandes wenden, werden Ihre personenbezogenen Daten in der internen Meldestelle erhoben und verarbeitet. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt zum Zwecke der Bearbeitung Ihrer Meldung nach §§ 17, 18 HinSchG (u.a. Prüfung der Meldevoraussetzungen, Ergreifen von Folgemaßnahmen, Information und Rückmeldung über die weiteren Maßnahmen). Rechtsgrundlage/n für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Art. 6 Abs 1 e) DSGVO i.V.m. § 10 HinSchG.

Empfänger(innen) oder Kategorien von Empfänger(inne)n der personenbezogenen Daten

(Einschließlich des Zwecks der „Übermittlung“, der unter 5. bereits dargestellt ist.)

Ihre personenbezogenen Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung grundsätzlich nicht weitergegeben. In bestimmten Fällen kann es jedoch sein, dass Ihre personenbezogenen Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder Auskunftsansprüchen Dritter offengelegt werden müssen.

Insbesondere soweit Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Informationen über Verstöße melden, ist Ihre Identität nicht geschützt (vgl. § 9 Absatz 1 HinSchG).

Darüber hinaus kann Ihre Identität unter den Voraussetzungen des § 9 Absatz 2 HinSchG weitergegeben werden, z.B. in Strafverfahren auf Verlangen von Strafverfolgungsbehörden. Auch kann es sein, dass in bestimmten Fällen Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen eines Auskunftsersuchens (Art. 15 DSGVO) oder zur Erfüllung der Informationspflichten (Art. 13, 14 DSGVO) an die betroffene Person weitergegeben werden müssen, sofern dem nicht der besondere der Schutz der Rechte und Freiheiten Ihrer Person entgegensteht (vgl. § 10 Saarländisches Datenschutzgesetz).

Absicht Übermittlung an Drittland oder eine internationale Organisation

Es ist nicht beabsichtigt, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln.

Dauer der Speicherung bzw. Kriterien für die Festlegung dieser Dauer

Ihre Daten werden grundsätzlich drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gelöscht. Die Daten können unter den Voraussetzungen des § 11 Absatz 5 HinSchG länger aufbewahrt werden, soweit dies erforderlich und verhältnismäßig ist.

Rechte der Betroffenen

Bei Erhebung personenbezogener Daten stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Im Zusammenhang mit der Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten stehen Ihnen bestimmte Rechte nach Maßgabe der DSGVO und des Saarländischen Datenschutzgesetzes zu. Sie haben gemäß Artikel 15 DSGVO das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Ein Recht auf Berichtigung steht Ihnen gemäß Artikel 16 DSGVO zu, sofern Ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig sind. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, können Sie gemäß Artikel 17 DSGVO die Löschung Ihrer Daten oder gemäß Artikel 18 DSGVO die Einschränkung der Datenverarbeitung verlangen. Unter den Voraussetzungen des Artikels 21 DSGVO können Sie Widerspruch gegen die Datenverarbeitung einlegen.

Widerrufsrecht bei Einwilligung

Soweit Sie eine Einwilligung gegenüber der internen Meldestelle bei der Staatskanzlei des Saarlandes erteilt haben, können Sie diese jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird dadurch nicht berührt.

Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Sie haben das Recht, bei einer Aufsichtsbehörde Beschwerde einzulegen.
Zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Die Kontaktdaten finden Sie unter Punkt 4. dieses Informationspapiers.

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