| Staatskanzlei

Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Wussten Sie, wann die Menschenrechte aufgeschrieben wurden? Und seit wann sie auch in der saarländischen Verfassung zu finden sind?

Beschreibung

Wer hat die Menschenrechte beschlossen?

Am 10. Dezember 1948 verkündeten die Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR). Damals haben in der Generalversammlung 48 Staaten dafür gestimmt. Es gab acht Enthaltungen.

Wer hat die Erklärung geschrieben?

Die UN-Menschenrechtskommission:

  • unter dem Vorsitz von Eleanor Roosevelt
  • bestehend aus 18 UN- Mitgliedstaaten
  • dort waren auch Staaten des "globalen Südens" vertreten

Welche Rechte stehen drin?

  • Rechte, die den Menschen & sein Leben schützen
  • Wirtschaftliche, soziale & kulturelle Rechte
  • Rechte in juristischen Verfahren
  • Allgemeine Freiheitsrechte

Wussten Sie...?

... dass die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte nicht rechtlich verbindlich ist? Man kann die Rechte also nicht einklagen. ABER: Es gibt heute verbindliche UN-Abkommen, über die das möglich ist.

... dass die erste saarländische Landesverfassung fast alle Rechte der Allgemeinen Erklärung der Meschenrechte erhalten hat? Und das obwohl sie schon 1947, also ein Jahr vorher beschlossen wurde?

Aktuelle Herausforderungen sind zum Beispiel:

  • Klimawandel
  • Konflikte und Kriege
  • nationalistische Kräfte
  • Migration

 „Der Einsatz für Menschenrechte beginnt bei vielen von uns schon vor der Haustür. Deshalb machen wir uns stark, im Kampf gegen Rassismus, Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit und gegen jede andere Form der Diskriminierung.“ (Ministerpräsidentin Anke Rehlinger)