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Die Saarländische Landesverfassung

Am 17. Dezember 1947 trat die Saarländische Verfassung in Kraft. Damit ist sie die einzige deutsche Landesverfassung, die auch Verfassung eines teilweise eigenständigen Staates war.

Beschreibung

Am 17. Dezember 1947 trat die Saarländische Verfassung in Kraft. Damit ist sie die einzige deutsche Landesverfassung, die auch Verfassung eines teilweise eigenständigen Staates war.

1957 wurde das teilautonome Saarland als 10. Bundesland an die Bundesrepublik angegliedert. Die Landesverfassung hat man den Bestimmungen des Grundgesetzes angepasst. Die stark an Frankreich orientierte Präambel wurde dabei ersatzlos gestrichen.

Diese Bestimmungen der Landesverfassung stehen nicht im Grundgesetz:

  • Arbeitnehmende haben Anspruch auf bezahlten Urlaub (s. Art. 48).
  • Tiere sind geachtete und geschützte Lebewesen (s. Art. 59a).
  • Der Verfassungsgerichtshof kann (Landtags-) Abgeordneten ihr Mandat aberkennen (s. Art. 85).
  • Die Sitzzahl des Landtages ist auf 51 begrenzt (s. Art. 66).

Noch ein Unterschied:

Laut Artikel 1 des Grundgesetzes ist die Würde des Menschen unantastbar. In der saarländischen Verfassung heißt es: "Die Freiheit der Person ist unantastbar." (Art. 3)

Wussten Sie...?

..., dass die Landesverfassung im saarländischen Landtag hängt? Hinter dem Landtagspräsidium kann man die Artikel an der Wand geschrieben sehen.