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Wie macht die Landesregierung einen Haushalt?

Alles beginnt mit dem "Aufstellungserlass". Der Finanzminister fordert die Ministerien der Landesregierung frühzeitig auf, mögliche künftige Ausgaben anzumelden.

Beschreibung

Alles beginnt mit dem "Aufstellungserlass"

Der Finanzminister fordert die Ministerien der Landesregierung frühzeitig auf, mögliche künftige Ausgaben anzumelden. Dann folgen die Haushaltsberatungen: Welche finanziellen Mittel liegen vor? Welche Risiken gibt es? Was hat Priorität?

Die Eckdatenklausur

In einer Klausur bespricht die gesamte Landesregierung den finanziellen Rahmen für den Haushalt und setzt die wesentlichen Schwerpunkte.

Prioritätensetzung

Basierend auf dem finanziellen Rahmen, legt die Landesregierung zum Beispiel Schwerpunkte bei Wirtschaft, Arbeitsplätzen, Bildung, Sicherheit und Klima.

Haushaltsaufstellung

Nach der Eckdatenklausur erstellen alle Ministerien ihre eigenen Haushalte, die sogenannten "Einzelpläne".

Haushaltsentwurf

Mit einem Beschluss im Ministerrat legt die Landesregierung voraussichtlich im September ihren Vorschlag für den Haushalt vor. Nun ist der Landtag am Zug.

Landtag

Das Parlament ist der eigentliche Haushaltsgesetzgeber. Zu Beginn begründet der Finanzminister in einer Rede den Vorschlag der Landesregierung. Nach dieser "ersten Lesung" wird in den Ausschüssen weiter beraten. Die Fraktionen, aber auch Verbände, können Änderungen einbringen. In der zweiten Lesung im Dezember beschließt der Landtag den Haushalt.