Thema: Kulturbevollmächtigte
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Rechtsgrundlagen

Der Élysée-Vertrag bildet die Rechtsgrundlage für das Amt der/des Kulturbevollmächtigten.

Der Élysée-Vertrag, offiziell bekannt als "Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch-französische Zusammenarbeit", wurde am 22. Januar 1963 von Bundeskanzler Konrad Adenauer und dem französischen Staatspräsidenten Charles de Gaulle unterzeichnet und legte den Grundstein für eine enge Partnerschaft zwischen Deutschland und Frankreich nach den schrecklichen Ereignissen des Zweiten Weltkriegs.

Er markierte einen Wendepunkt in den deutsch-französischen Beziehungen und trug dazu bei, jahrhundertealte Feindschaften zu überwinden. Der Vertrag legte den Grundstein für eine intensive politische, wirtschaftliche und kulturelle Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Frankreich.

Die wichtigsten Ziele des Élysée-Vertrags waren:

  • Versöhnung: Der Vertrag sollte zur Aussöhnung zwischen Deutschland und Frankreich beitragen und die Kriege der Vergangenheit endgültig überwinden.
  • Zusammenarbeit: Der Vertrag forderte eine enge Zusammenarbeit in allen Bereichen, einschließlich Politik, Wirtschaft, Verteidigung und Kultur. Er legte den Grundstein für regelmäßige Konsultationen und Treffen auf höchster Ebene zwischen den beiden Ländern.
  • Jugend- und Kulturaustausch: Der Vertrag betonte die Bedeutung des Austauschs zwischen deutschen und französischen Jugendlichen sowie die Förderung der kulturellen Zusammenarbeit. Dies führte zur Gründung des Deutsch-Französischen Jugendwerks, das den Austausch und die Begegnung junger Menschen beider Länder fördert.
  • Beratung und Zusammenarbeit in internationalen Angelegenheiten: Deutschland und Frankreich verpflichteten sich, ihre Positionen in internationalen Fragen abzustimmen und eng zusammenzuarbeiten, insbesondere im Rahmen der Europäischen Union.

 

Der Élysée-Vertrag war ein wegweisendes Abkommen, das den Grundstein für die deutsch-französische Freundschaft legte und als Modell für weitere europäische Integration diente. Die enge Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Frankreich ist heute von entscheidender Bedeutung für die Stabilität und den Erfolg der Europäischen Union. Der Vertrag wird regelmäßig erneuert und angepasst, um den aktuellen Herausforderungen gerecht zu werden.

Zum Amt der/des Kulturbevollmächtigten heißt es dort wörtlich:

„Der Verteidigungs- und der Armeeminister treten wenigstens einmal alle drei Monate zusammen. Ferner trifft sich der französische Erziehungsminister in den gleichen Zeitabständen mit derjenigen Persönlichkeit, die auf deutscher Seite benannt wird, um die Ausführung des Programms der Zusammenarbeit auf kulturellem Gebiet zu verfolgen.“

Eine Bund-Länder-Vereinbarung (BuLäV) vom 6. Februar 1969 regelt Näheres, zum Beispiel, dass die/der Bevollmächtigte auf Vorschlag der Ministerpräsidentenkonferenz von der Bundesregierung für vier Jahre ernannt wird und die Bundesrepublik gegenüber Frankreich in kulturellen Angelegenheiten vertritt. Außerdem wurde festgelegt, dass die/der Bevollmächtigte im Rang eines Bundesministers steht und zwar protokollarisch direkt hinter der Außenministerin.

In dem am 22. Januar 2019 von Bundeskanzlerin Angela Merkel und dem französischen Staatspräsidenten Emmanuel Macron im Krönungssaal des Aachener Rathauses unterzeichneten Vertrag von Aachen verstärkten Deutschland und Frankreich ihre Zusammenarbeit. Neben dem Bekenntnis zur Entwicklung von Strategien zum Erwerb der Partnersprache wird darin auch die wichtige Rolle der/des Kulturbevollmächtigten im Rahmen der dezentralisierten Zusammenarbeit beider Länder gewürdigt.