Thema: Kulturbevollmächtigte
| Staatskanzlei | Deutsch-Französische Beziehungen

Kompetenzbereich

Der Kompetenzbereich der Bevollmächtigten ist nicht abschließend festgeschrieben. Die Bund-Länder-Vereinbarung spricht von der Vertretung der Bundesrepublik für den „kulturellen Bereich, der innerstaatlich der ausschließenden Gesetzgebung der Länder unterliegt“. In der Praxis haben sich im Wesentlichen Zuständigkeiten in folgenden Bereichen herausgebildet:

    • allgemeines Schulwesen
    • berufliche Bildung
    • Hochschulwesen
    • Medien
    • Kultur

Dabei hat die/der Kulturbevollmächtigten keine legislativen oder exekutiven Kompetenzen. Vielmehr zeichnet sich das Amt durch eine unterstützende und begleitende Tätigkeit aus. So führt die/der Bevollmächtigte Gespräche, führt Akteure zusammen, gibt Impulse und unterzeichnet Abkommen mit den französischen Amtskollegen.