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Vertretung des Saarlandes bei der Europäischen Union

Vertretung des Saarlandes bei der EU Vertretung des Saarlandes bei der EU
Vertretung des Saarlandes bei der EU Foto: MFE

Gegründet wurde die Vertretung des Saarlandes am 1. Juli 1985 unter dem Namen „SAARLAND Bureau d'information et de promotion économique“. Mit der Einrichtung des Büros in Brüssel betrat das Saarland Neuland und war Vorreiter für inzwischen über zweihundert europäische Regionalbüros. Regionale Wirtschaftsförderung – unter diesem Stichwort war das Saarland in Brüssel angetreten. Denn Kohle und Stahl standen vor einer tief greifenden Umstrukturierungsphase.

Der „Europäische Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE), hauptsächlich zur Schaffung von industriellen Arbeitsplätzen, und der Europäische Sozialfonds (ESF) für Ausbildungsprogramme und Weiterbildung waren die Basis für das Aktivwerden des Saarlandes.
Auch der EGKS-Vertrag, der bei Kohle und Stahl die Verantwortung den Mitgliedsstaaten entzog, war ein Einstieg für die Montanregionen in Brüssel. Artikel 56 EGKS sah vor, Ersatzarbeitsplätze in den Regionen zu schaffen.

Auch heute steht die saarländische Wirtschaft vor großen Herausforderungen: Digitalisierung und Umstellung der Produktion auf klimafreundliche Verfahren, internationale Konkurrenz und Handelskonflikte, die Auswirkungen des Brexit und die Stärkung unserer Großregion: Die regionale Interessenvertretung in den breit gefächerten Entscheidungsprozessen der europäischen Institutionen ist für das Saarland heute mindestens genauso wichtig wie bei der Gründung des Büros.

Inzwischen haben sich die Vertretungen der Bundesländer in Brüssel als echte Größe und Ansprechpartner auch für die Europäischen Institutionen etabliert. Im Turnus des Vorsitzes der Ministerpräsidentenkonferenz übernimmt im jährlichen Wechsel ein Bundesland den Vorsitz der Brüsseler Leiterrunde. Das Saarland hatte diese Ehre 2018, gefolgt von Hamburg und Bayern.

Aktuelles aus Brüssel

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Ratspräsidentschaft

Der Vorsitz im Rat der Europäischen Union wechselt alle sechs Monate – jeweils am 1.1. und am 1.7. (Rotationsprinzip). Das bedeutet, dass alle EU-Staaten abwechselnd jeweils sechs Monate lang für die Tagesordnung des Rates verantwortlich sind und den Vorsitz in den Tagungen führen, die nicht von der Hohen Vertreterin oder dem Ratspräsidenten geleitet werden.

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