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Der Wirtschafts- und Sozialausschuss der Großregion

Der Wirtschafts- und Sozialausschuss der Großregion (WSAGR) berät den Gipfel der Großregion im sozioökonomischen Bereich. Er wurde am 4. Februar 1997 gegründet und beschäftigt sich in Form von Stellungnahmen oder Beschlüssen mit den Problemen im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklung sowie der Raumordnung in der Großregion. Er trägt zum sozialen Dialog bei und bezieht sich dabei auf die Empfehlungen und Erfahrungen der Partner.

Der WSAGR umfasst 36 ordentliche Mitglieder, d.h. sechs Mitglieder pro Teilregion, die durch die jeweiligen Behörden der Regionen ernannt werden, sowie 36 stellvertretende Mitglieder mit derselben Zuordnung. Er ist dreigeteilt:

  • Die erste Gruppe setzt sich zu mindestens einem Drittel aus Mitgliedern von Arbeitnehmervertretungen zusammen.
  • Die zweite Gruppe setzt sich zu mindestens einem Drittel aus Mitgliedern von Arbeitgeberorganisationen zusammen.
  • Der Rest einer jeden Delegation bildet eine Gruppe, über deren Zusammensetzung die Regionen jeweils frei entscheiden können.

Die Präsidentschaft wechselt alle zwei Jahre. Den Vorsitz übernimmt dabei die Region, die auch die Gipfelpräsidentschaft der Großregion innehat.

Weitere Informationen unter: Wirtschafts- und Sozialausschuss der Großregion