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Der Interregionale Parlamentarierrat

Der Interregionale Parlamentarierrat (IPR) wurde 1986 gegründet und ist die beratende parlamentarische Versammlung der Großregion, die sich aus folgenden Teilregionen zusammensetzt: Saarland und Rheinland-Pfalz in Deutschland, Grand Est (Lothringen) in Frankreich, das Großherzogtum Luxemburg sowie in Belgien die Wallonie, die Föderation Wallonie-Brüssel und die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens (Ostbelgien).

Zu den Aufgaben des IPR zählen

  • die Förderung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rolle der Großregion durch eine enge grenzüberschreitende Zusammenarbeit,
  • die Entwicklung einer Perspektive der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bei Themen im Zuständigkeitsbereich der einzelnen Regionen sowie
  • die Begleitung der Aktivitäten des Gipfels der Großregion hinsichtlich dieser Ziele und Maßnahmen.

Neben den zweimal im Jahr stattfindenden Plenarsitzungen treffen sich die IPR-Mitglieder in sechs thematischen Kommissionen und erarbeiten Empfehlungen für die regionalen Parlamente. Auch können IPR-Mitglieder interregionale parlamentarische Anfragen an die Gipfelexekutiven richten.

Der IPR setzt sich zusammen aus den Präsidenten und Vertretern der regionalen Parlamente der Großregion sowie des Regionalrats Grand Est.

Der Vorsitz wechselt zwischen den verschiedenen Partnerregionen für ein Mandat von jeweils zwei Jahren. Das Saarland (Landtag des Saarlandes) hatte den Vorsitz 2019-2020 inne.

Weitere Informationen unter:

Interregionaler Parlamentarierrat

Mitglieder des IPR

Kommissionen des IPR

Empfehlungen des IPR

Saarländische Delegation des IPR