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Saarland zum Selbermachen

Das Ehrenamt als gesellschaftliche Kraft wollen wir schützen und unterstützen!

Mit hohem persönlichem Einsatz, guten Ideen und beispielhafter Kreativität engagieren sich viele Saarländerinnen und Saarländer ohne Entgelt in ihrer Freizeit für ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger.

Häufig sind es kleine Projekte, wie die Instandsetzung von Spielgeräten für Kinder, die Verbesserung von Sport- oder Freizeiteinrichtungen, die Schaffung und Pflege von gemeinschaftlichen Begegnungsmöglichkeiten, die Instandsetzung von Denkmälern, Maßnahmen zur Verschönerung ortsbildprägender Einrichtungen oder auch nachhaltige Projekte in der Flüchtlingshilfe, derer sich freiwillige Initiativen annehmen oder annehmen möchten. Oftmals aber scheitern gute Projekte an der fehlenden finanziellen Unterstützung, die in vielen Fällen nicht einmal so erheblich sein müsste, da freiwillige Leistungen eingebracht werden. Deshalb hat die Staatskanzlei das Projekt „Saarland zum Selbermachen“ ins Leben gerufen.

Saarland zum Selbermachen verbindet die Anerkennung ehrenamtlichen Engagements mit der Möglichkeit bürgerorientierter Lösungen im unmittelbaren Lebensumfeld der Menschen, das Projekt ist ein Beispiel dafür, wie aus der Summe kleiner Initiativen ein großes lebens- und liebenswertes Ganzes entstehen kann.

Die saarländische Landesregierung bietet seit 2013 im Rahmen des Projektes „Saarland zum Selbermachen“ (SzS) eine direkte und unbürokratische finanzielle Förderung ehrenamtlicher, gemeinwohlorientierter Vorhaben an. Von Beginn an wurde „Saarland zum Selbermachen“ stark nachgefragt und die zahlreichen Realisierungen ehrenamtlich betreuter Projekte in den Kommunen überzeugten durch ihre beispielhafte Handhabung und Ausführung.

Anträge können unbürokratisch per Brief oder E-Mail gestellt werden. Eine unabhängige Jury, die mit im Ehrenamt ausgezeichneten Bürgerinnen und Bürgern besetzt ist, begutachtet die Anträge und entscheidet über die Förderhöhe, die bis zu 3.000 Euro pro Projekt betragen kann. Es gibt keine spezifischen Antragsfristen, die Jury behandelt zwischenzeitlich eingegangene Anträge zweimal jährlich.

Telefonische Auskunft gibt es in der Staatskanzlei unter 0681/501-1240 oder 501-1153.

"Saarland zum Selbermachen"

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