Bundesrat will Zusammenhalt in Europa stärken
80 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges hat das Saarland am Freitag gemeinsam mit anderen Bundesländern eine Initiative zur Stärkung des Zusammenhalts in Europa in den Bundesrat eingebracht.
„Europa muss gemeinsame Lösungen finden, um die globalen Herausforderungen unserer Zeit meistern zu können. Es ist heute wichtiger denn je, dass wir Länder der Europäischen Union an einem Strang ziehen und so zu Stärke und Unabhängigkeit zurückfinden“, so Rehlinger.
Die gemeinsame Initiative der Länder Saarland, Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen, der auch Hamburg beigetreten ist, erinnert auch an den 80. Jahrestag der Befreiung und das Ende des Zweiten Weltkriegs und erhielt eine Mehrheit im Plenum. Der Jahrestag mahne die Europäer, den eingeschlagenen Weg des Friedens, des Zusammenhalts und der Freiheit weiterzugehen und – im Verbund mit den transatlantischen Partnern – auch für die Zukunft zu festigen. Der Zweite Weltkrieg habe auch die deutsche Teilung zur Folge gehabt; die Wiedervereinigung war wiederum wesentlicher Baustein im Prozess der Beendigung des Kalten Krieges und zentral für das weitere Zusammenwachsen Europas. Es bestehe eine besondere Verantwortung Deutschlands, sich für Frieden, Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Europa einzusetzen.
Des Weiteren stand ein Entwurf zur Änderung des Grundgesetzes auf der Tagesordnung: Mit einem neuen Artikel 143h im Grundgesetz soll eine einmalige Ausnahmeregelung von der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung geschaffen werden. Damit könnte der Bund dazu verpflichtet werden, sich an den Entschuldungsmaßnahmen zugunsten der übermäßig verschuldeten Kommunen zu beteiligen. Die Hilfe des Bundes setzt dabei voraus, dass das jeweilige Land seine Gemeinden und Gemeindeverbände vollständig von ihren zum Stichtag 31. Dezember 2023 bestehenden übermäßigen Liquiditätskrediten befreit hat. Die Ermächtigung des Bundes zur Schuldübernahme ist in der Höhe auf 50 Prozent des Entschuldungsvolumens der Landesmaßnahme begrenzt. Im Interesse einer nachhaltigen Entschuldung werden die Länder verpflichtet, im Einvernehmen mit dem Bund geeignete haushaltsrechtliche und kommunalaufsichtsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen, die übermäßige kommunale Liquiditätskredite verhindern. Für das Saarland ist eine Lösung der kommunalen Altschuldenprobleme besonders aktuell und dringlich.
Medienansprechpartner
Julian Lange
Regierungssprecher
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