Neue Richtlinie sichert zukünftige Ehrenamtsförderung
Förderanträge können online gestellt werden
Das Ehrenamt gehört zur DNA der Saarländerinnen und Saarländer.
Viele von ihnen bringen viel Zeit und Energie für das Gemeinwohl auf. Sie engagieren sich in den unterschiedlichsten Vereinen und Organisationen für Sport, Kultur oder Politik, setzen sich ein für Kinder und Jugend, für Benachteiligte, den Umwelt- und Tierschutz oder sind in Notlagen zur Stelle. Sie gestalten maßgeblich das gesellschaftliche Zusammenleben und machen das Saarland damit lebens- und liebenswert.
Damit das so bleibt, braucht es neben dem Engagement jeder und jedes Einzelnen auch finanzielle Mittel, um ehrenamtliche Projekte zu fördern. Deshalb wurde jetzt die 2017 ins Leben gerufene Richtlinie der Staatskanzlei zur Förderung des Ehrenamts neu aufgelegt, mit dem Ziel auch zukünftig herausragende Vereinsarbeit und aktives gesellschaftliches Engagement im Saarland finanziell unterstützen zu können. Antragsberechtigt sind u.a. eingetragene Vereine, Stiftungen, Religionsgemeinschaften oder Personen, die mit ihren Maßnahmen keine wirtschaftlichen, sondern gemeinnützige Zwecke verfolgen. Unter www.saarland.de/ehrenamtsfoerderung findet man online die entsprechenden Förderanträge und weitere wichtige Informationen zum Thema Ehrenamt.
Ministerpräsidentin Anke Rehlinger: „Das Wirken von Menschen, die etwas für andere tun, zu unterstützen und zu fördern, ist ein wichtiges Anliegen unserer Landesregierung. Deshalb freue ich mich, dass die neue Richtlinie zur Förderung des Ehrenamtes wieder finanzielle Mittel bereitstellt, um tolle und kreative Projektideen verwirklichen zu können. So wird das Ehrenamt im Saarland weiter gestärkt, damit unser Land auch in Zukunft Spitzenreiter beim Ehrenamt bleibt.“
Medienansprechpartner
Julian Lange
Regierungssprecher
Am Ludwigsplatz 14
66117 Saarbrücken