Landesregierung modernisiert das Medienrecht – Bundesweite Vorreiterrolle für Reformen
Der saarländische Ministerrat hat in seiner gestrigen Sitzung nach einer umfassenden Branchenanhörung einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Saarländischen Medienrechts verabschiedet und passt das Mediengesetz damit an aktuelle Entwicklungen an.
Es ist die erste umfassende Novellierung des saarländischen Mediengesetzes seit 20 Jahren.
Staatssekretär Thorsten Bischoff: „Mit der Novellierung verfolgt die Landesregierung drei wesentliche Ziele: Wir wollen erstens den Medienstandort stärken, zweitens die Medienvielfalt sichern und drittens den ordnungspolitischen Rahmen für die Digital- und Reformagenda des Saarländischen Rundfunks setzen. Wir schaffen damit das modernste Mediengesetz in Deutschland und werden in vielen Bereichen bundesweit Vorreiter bei Reformen. Der Gesetzentwurf ist auch ein SR-Sicherungspaket. Neben dem Saarländischen Mediengesetz (SMG) für die Aufsicht der privaten Medien wird es nun ein eigenständiges „SR-Gesetz“ geben, um die besondere Bedeutung des Senders für Land und Leute zu betonen. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auch auf eine bundesweit künftig einmalige Staatsferne der Gremien gelegt.“
Strukturmaßnahmen in bundesweiter Vorreiterrolle:
Der Gesetzentwurf setzt im Bereich des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks (ÖRR) die Vorgaben aus dem 3./4. Medienänderungsstaatsvertrag (MÄStV) in Landesrecht um, stellt aber auch auf die in der Rundfunkkommission der Länder vereinbarten Ziele wie folgt ab:
A Verschlankung des Rundfunkrates:
Um eine bessere Effizienz als Arbeitsgremium zu erreichen und bisherige Doppelstrukturen abzubauen, wird der Rundfunkrat von 38 auf 26 Mitglieder (plus beratend jede Landtagsfraktion) verschlankt. Künftig werden einzelne Mitglieder des Rundfunkrates teilweise über breitere „Themenbereiche“ entsandt. Neu aufgenommen werden die „Digitalwirtschaft“ und die Gruppe der Musliminnen und Muslime im Saarland.
Bundesweit einmalig für eine ARD-Anstalt ist, dass der Rundfunkrat künftig ausschließlich von gesellschaftlichen Gruppen getragen wird – die bisherigen Vertreter der sogenannten „Staatsbank“ – also Vertreter der Regierung oder des Parlaments – sollen dem Gremium gar nicht mehr (Regierung) oder nur noch beratend (Parlament) angehören.
Nominal wird der SR-Rundfunkrat damit der Kleinste innerhalb der ARD. Rechnet man allerdings bei den Rundfunkräten des RBB (30), von Radio Bremen (30) oder dem HR (32) die jeweilige Staatsbank heraus, sind beim SR künftig sogar mehr Verbände und Organisationen vertreten als bei vergleichbaren kleinen und mittleren Anstalten.
Der Gesetzentwurf verpflichtet den SR zudem zu mehr Transparenz. Bürgerinnen und Bürger sollen die Sitzungen des Rundfunkrates künftig im Live-Stream verfolgen und sich in Dialogformaten beteiligen können.
B Einführung einer modifizierten Intendantenverfassung:
Der SR wird durch eine modifizierte Intendantenverfassung künftig von einem Team geleitet aus dem Intendanten und den beiden Direktoren (Technik/Verwaltung und Programm). Bislang war gesetzlich nur der Intendant oder die Intendantin als Senderspitze festgeschrieben. In den vergangenen Monaten hatte es bundesweit Kritik an diesem „Intendantenprinzip“ gegeben. Ein solches Direktorium wird bei Radio Bremen seit vielen Jahren erfolgreich praktiziert und führt nach Ansicht der Landesregierung dann auch zu einer Stärkung des Senders und des Intendanten innerhalb der ARD.
C Begrenzung der AT-Gehälterstruktur:
Um die Akzeptanz des Rundfunkbeitrages in der Bevölkerung zu stärken hält es die Landesregierung für geboten, auch ein Signal bei den Gehaltsstrukturen des SR-Führungspersonals zu setzen (sog. AT-Gehälter). Hier soll für Neuverträge eine Maximalvergütung festgelegt werden, die im Vergleich dem Bruttowert im Bereich des öffentlichen Dienstes R10/B11 entspricht. Das sind aktuell etwa 180.000 Euro im Jahr.
Bestmögliche Voraussetzungen für Sicherung der Eigenständigkeit des SR
Eine Vielzahl weiterer Änderungen betrifft etwa die Schärfung des Programmauftrages oder die Stärkung der grenzüberschreibenden Zusammenarbeit im Medienbereich.
Staatssekretär Thorsten Bischoff: „Der Medienbereich ist von großer Dynamik geprägt. Globale Plattformen bestimmen zunehmend die Spielregeln der Mediennutzung. In diesem herausfordernden Umfeld ist die Landesregierung in der Pflicht, für den SR die bestmöglichen Voraussetzungen zu schaffen, damit er sich eigenständig zukunftsfest aufstellen kann.“
Modernisierung auch bei der Aufsicht im privaten Medienbereich
Auch im Bereich der Privatmedien hat sich Rolle und Funktion der Medienaufsicht über die Jahre verändert. Eine bessere Fokussierung bei den Aufgaben soll künftig helfen, die Landesmedienanstalt des Saarlandes effizienter aufzustellen. Auch diese Änderungen im Saarländischen Mediengesetz (SMG) haben das Ziel, den Medienstandort und die Medienvielfalt im Saarland zu stärken.
Einer der Schwerpunkte der Neufassung des SMG ist daher eine Neuausrichtung der Arbeitsschwerpunkte der Landesmedienanstalt Saarland (LMS). Auch künftig bleibt die LMS befugt, Maßnahmen zur Medienkompetenz anzubieten, die Regelungen zur Finanzierung werden jedoch im Sinne der Kostentransparenz konkretisiert. Mit der Möglichkeit der Förderung des Lokaljournalismus wird der LMS zudem ermöglicht, einen Beitrag für die mediale Vielfalt zu leisten.
Darüber hinaus wird die Staatsferne der Medienaufsicht gestärkt und das Verfahren zur Wahl des Direktors/der Direktorin neu geregelt. Der Landesmedienrat – der bei der nächsten regulären Neuwahl analog den Verbänden und Gruppen im SR-Rundfunkrat zusammengesetzt werden soll – wählt die Direktorin bzw. den Direktor künftig direkt.
Mit Blick auf die Finanzierung durch den Rundfunkbeitrag ist auch die LMS gehalten, mögliche Wirtschaftlichkeitspotentiale zu heben. In das neue SMG wird aufgenommen, dass die LMS bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit anderen Medienanstalten kooperieren kann und soll. Darüber hinaus werden die schon bisher im SMG verankerten landesrechtlichen Vorgaben zur Begrenzung der Medienkonzentration an neue Branchengegebenheiten angepasst und modernisiert.
Neben der Fortentwicklung der Medienaufsicht im Saarland umfasst die Neufassung des SMG weitere Maßnahmen, die bei wichtigen medienpolitischen Zielen helfen sollen. So soll künftig der Einsatz von „Künstlicher Intelligenz“ (KI) und deren Auswirkungen auf die Medienvielfalt genauer beachtet und untersucht werden. Als erstes Bundesland würde das Saarland damit die Verwendung von KI mit der Einhaltung journalistischer Sorgfaltspflichten verknüpfen und die LMS zudem beauftragen, dem Landtag regelmäßig über die Auswirkungen von KI auf die Medienbranche Bericht zu erstatten.
Mut zu Reformen – Saarland als Taktgeber medienpolitischer Reformdynamik
Zusammenfassend sieht die Landesregierung das nun vorgelegte Reformpaket als wesentliche Grundlage, um den Medienstandort Saarland im Wettbewerb der Länder und der Anstalten untereinander sowie angesichts des bundesweiten Reformdrucks zu stärken und zu erhalten.
Staatssekretär Thorsten Bischoff: „Die Zukunftsperspektiven der Medien, das Mediennutzerverhalten und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ändern sich in einer enormen Dynamik. Nichts zu tun ist keine Option, sondern würde zum Ende des Medienstandortes führen. Die Landesregierung geht daher mutig voran und steht auch bundesweit an der Spitze der Reformen.“
Der Gesetzentwurf wird nun zügig ins parlamentarische Verfahren eingebracht und könnte so voraussichtlich noch in diesem Jahr beschlossen werden.
Medienansprechpartner
Julian Lange
Regierungssprecher
Am Ludwigsplatz 14
66117 Saarbrücken