Sitzung des Bundesrates
Stellungnahme der Länder zur Ukraine-Krise - Saarland fordert Maßnahmen zur Stabilisierung der Energiepreise und Kompensation für private Haushalte und Wirtschaft - Gesetzentwurf des Saarlandes zum Kinderschutz vorgestellt – Saarlandinitiative für Verbesserung des strafrechtlichen Opferschutzes - Saarland für Klimaschutzprogramm für Studierendenwohnheime
Der Krieg in der Ukraine war auch in der heutigen Plenarsitzung des Bundesrates eines der bestimmenden Themen.
In einer gemeinsamen Stellungnahme verurteilen die Länder den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und den Bruch von Kernprinzipien des Völkerrechts auf das Schärfste. Gleichzeitig fordern sie Russland zur sofortigen Beendigung jeglicher Angriffshandlungen, sowie zum Rückzug aus der Ukraine auf und sagen der Ukraine volle Unterstützung zu. Gegenüber der Bundesregierung äußerten die Länder daneben die Erwartung für eine schnelle praktische Umsetzung der Aufnahme und Unterbringung der Kriegsflüchtlinge zu sorgen.
Ministerpräsident Tobias Hans: „Der Bundesrat ist nicht der Ort, an dem über Krieg und Frieden beschlossen wird. Dennoch: Die einzigartige Geschlossenheit der Europäischen Union in diesen Tagen, sie sollte durchdringen auf alle politische Ebenen eines jeden Mitgliedstaates. Wir können nicht alles Leid tilgen. Aber wir können helfen, die schwere Situation zu bewältigen und vor allem den jungen Menschen eine Perspektive für ihr weiteres Leben zu geben. Und wir können den Menschen in der Ukraine den Rücken stärken, indem wir ihnen zusichern: Ihre Angehörigen sind bei uns in dieser schweren Zeit sicher und gut versorgt. Das ist das mindeste, was wir für die Menschen aus der Ukraine tun können.“
Im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise bildeten die drastischen Preisanstiege für Energie ein wichtiges Thema der Beratungen. Vor dem Hintergrund der stark angestiegenen Energiepreise sprach sich Ministerpräsident Tobias Hans für schnelle und deutliche Maßnahmen zur Stabilisierung der Preise und zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, sowie der Wirtschaft aus.
Neben einer zeitlich befristeten Absenkung der Steuern auf Energieerzeugnisse fordert das Saarland in einer Entschließung Anreize zur Verbrauchsminderung bei der Berechnung des Wohngelds und bei BaföG-Leistungen. Daneben sollen, wo möglich, die Homeoffice-Regelungen verstetigt werden, um gerade Pendler mit Blick auf die hohen Treibstoffpreise zu entlasten.
Ministerpräsident Tobias Hans: „Vor allem der grauenvolle Krieg in der Ukraine hat die Preise für Benzin und Diesel in den vergangenen Tagen drastisch steigen lassen. Die hohen Treibstoffpreise treffen dabei insbesondere die Bevölkerung im ländlichen Raum und Regionen mit hohem Pendleraufkommen. Gerade mit Blick auf das Saarland fordere ich daher von der Bundesregierung ein kurzfristiges Maßnahmenbündel. Neben einer Senkung der Steuern auf Energieerzeugnisse, kann eine Fortsetzung der Homeoffice-Möglichkeiten, die sich in der Pandemie bewährt haben, ein weiteres Instrument sein, um die Mitbürgerinnen und Mitbürger unmittelbar zu entlasten und gleichzeitig den Verbrauch insgesamt zu reduzieren.“
Daneben standen auch zahlreiche weitere Themen zur Beratung und Abstimmung in der Länderkammer an. Der Gesetzentwurf des Saarlandes zum Schutz von Kindern vor Sexual- und Kinderpornografiedelikten bildete dabei einen Schwerpunkt. So fordert das Saarland in einer gemeinsamen Initiative mit Bayern härtere Strafen für Betreiber von Internet-Foren, auf denen Kinderpornografie angeboten wird. Mit § 127 StGB wurde zwar in der vergangenen Legislaturperiode ein neuer Straftatbestand für das Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet geschaffen.
Aus Sicht der antragstellenden Länder wird die geltende Gesetzeslage jedoch dem besonders schwerwiegenden Unrecht der Bereitstellung solcher Infrastruktur, die dem Betreiben von Plattformen dient, auf denen kinderpornografische Straftaten ermöglicht oder gefördert werden, derzeit nicht hinreichend gerecht. Der Gesetzentwurf zielt daher auf die Schaffung eines neuen Sondertatbestandes ab.
Ministerpräsident Tobias Hans: „Die Zunahme der Kriminalität im Bereich der Kinder- und Jugendpornografie ist besorgniserregend und erschreckend. Es vergeht kaum ein Monat, in dem wir nicht von neuen Missbrauchsfällen oder Online-Tauschbörsen für Kinderpornografie lesen müssen. So abstrakt derartige Online-Tauschbörsen auch klingen mögen: Hinter jeder Online-Plattform stecken zigfache schlimmste, grauenhafte Taten gegen Kinder und Jugendliche und größtmögliches Unrecht. Diesen unerträglichen Taten müssen wir als Rechtsstaat noch konsequenter entgegentreten. Das geltende Recht wird diesen Anforderungen aus unserer Sicht noch nicht im notwendigen Umfang gerecht. Daher zielt der zweite Teil unseres Gesetzespaketes auf die effektive Verfolgung und angemessene Bestrafung für die Bereitstellung technischer Infrastruktur, die zur Verbreitung von kinderpornografischem Material dient. Das betrifft vor allem das Betreiben von Plattformen im Internet, die darauf ausgerichtet sind, die Verbreitung und den Austausch von kinderpornografischen Inhalten zu ermöglichen und zu fördern. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir daher einen neuen Sondertatbestand einführen. Dieser Sondertatbestand sieht für Betreiber solcher Plattformen eine Mindestfreiheitsstrafe von drei Jahren vor.“
Nach der heutigen Vorstellung des Gesetzentwurfs in der Plenarsitzung wurde das Vorhaben zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen. Ebenfalls vorgestellt wurde ein gemeinsamer Gesetzentwurf des Saarlandes und Rheinland-Pfalz zum verbesserten strafrechtlichen Opfer-schutz. Nach der Tötung der, aus dem Saarland stammenden, Polizeibeamtin und des Polizeibeamten in Kusel verzeichneten die Strafverfolgungsbehörden im Internet Hasskommentare, in welchen die Tat gebilligt und die Opfer verhöhnt wurden. Nach aktueller Gesetzeslage braucht es für die Verfolgung des, dabei möglicherweise verwirklichten, Straftatbestandes der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener nach § 189 StGB eines Antrags der Angehörigen. Nach Vorstellung des Saarlandes und Rheinland-Pfalz soll dieses Erfordernis um weitere Möglichkeiten ergänzt werden, um die Angehörigen in solchen Extremsituationen nicht noch mit derlei Vorgängen zu belasten. Daher sollen die Strafverfolgungsbehörden zukünftig bei besonderem Interesse an der Strafverfolgung derlei Taten von Amts wegen verfolgen können. Sofern die Verunglimpfung im Zusammenhang mit der Dienstausübung des Verstorbenen steht, soll dem Dienstvorgesetzten ebenfalls ein Antragsrecht eingeräumt werden.
Ministerpräsident Tobias Hans: „Die schreckliche Tat von Kusel steckt uns alle noch in den Knochen. Die Verhöhnung der Opfer und die Billigung solcher Gräueltaten im Nachhinein ist unerträglich. Daher setzen wir uns dafür ein, dass bei der Verunglimpfung Verstorbener künftig weitere Möglichkeiten zur Verfolgung geschaffen werden. Ich halte es für sehr wichtig, hier die Familien nicht zwingend mit einer Antragstellung auf Strafverfolgung zu belasten.“
Zudem unterstützte das Saarland die Forderung nach einem Klimaschutzprogramm für Studierendenwohnheime. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, in Abstimmung mit den Ländern einen Förder-rahmen mit Bundesmitteln für die Neuschaffung von Wohnraumkapazitäten auszuarbeiten, der sowohl von Studierendenwerken als auch von privaten Bauunternehmen in Anspruch genommen werden kann.
Ministerpräsident Tobias Hans: „Bezahlbarer Wohnraum ist in Deutschland gerade auch für Studierende knapp. Gleichzeitig fehlt es in Studierendenwohnheimen oftmals an den energetischen Standards. Daher müssen wir die privaten und öffentlichen Investitionen steigern, um Nachhaltigkeit und Klimaschutz mit der Schaffung von neuem bezahlbaren Wohnraum zu verbinden.“
Die nächste Sitzung des Bundesrates findet am 18. März 2022 statt.
Medienansprechpartner
Alexander Zeyer
Regierungssprecher
Am Ludwigsplatz 14
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