| Statistisches Amt

Haushaltebefragung - was ist das?

Ca.10 Prozent der Bevölkerung werden bundesweit befragt.

Beschreibung

Vom 15. Mai 2022 bis August 2022 findet eine Befragung von Bürgerinnen und Bürgern an zufällig ausgewählten Anschriften statt. Die Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis dient zur Ermittlung der Einwohnerzahlen. Der Datenbestand aus den kommunalen Melderegistern bilden die Grundlage für die Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl im Zensus 2022.

Die Melderegister unterliegen ebenfalls Über- und Untererfassungen, die zum Beispiel durch verspätete An- und Abmeldungen aufgrund von Umzügen und Sterbefällen bzw. Geburten.

Aus methodischer Sicht stützt sich die Einwohnerzahlermittlung im Zensus 2022 auf eine sogenannte Korrekturstichprobe. Dabei handelt es sich um einen zufällig ausgewählten Teil der Bevölkerung, der persönlich befragt wird. Aufgrund der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis wird festgestellt, inwieweit die Melderegisterangaben statistisch korrigiert werden müssen.

In einer zusätzlichen Befragung werden weitere Strukturmerkmale erhoben – zum Beispiel zu den Themen Bildung und Beruf.  Die Erhebung zu den Strukturmerkmalen liefert wichtige Erkenntnisse in den Bereichen Bildung und Beruf. Diese stehen in keinen Registern der öffentlichen Verwaltung zur Verfügung, werden als Planungshilfe für sozial- und gesellschaftspolitische Entscheidungen auf bundesweiter und kommunaler Ebene benötigt.

Die Befragungen werden von den saarlandweit insgesamt 7 Erhebungsstellen organisiert, die bei den 5 Landkreisen, der Landeshauptstadt und dem Regionalverband Saarbrücken eingerichtet sind. Die Erhebungsstellen entsenden für die Befragungen eigens geschulte und auf den Datenschutz verpflichtete Erhebungsbeauftragte. Die Datenerhebung erfolgt teilweise durch diese Interviewer vor Ort. Fragen zum Bildungsstand, zur Erwerbstätigkeit und zu einer ggf. vorhandenen Migrationserfahrung können von den ca. 93 000 Auskunftspfichtigen bequem per Online-Fragebogen beantwortet werden. Falls dies nicht möglich ist, kann alternativ auch ein Papierfragebogen - ggf. gemeinsam mit dem Erhebungsbeauftragten - ausgefüllt werden.

Für die Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis besteht nach Zensusgesetz 2022 eine gesetzliche Auskunftspflicht (§25 Zensusgesetz 2022).

Weiterführende Informationen und Links

Link zum Muster-Fragebogen der Haushaltsbefragung