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Rechtspflege

Im Bereich "Rechtspflege" finden Sie Tabellen, Grafiken und Statistische Berichte zur Strafverfolgung, zum Strafvollzug und zur Bewährungshilfe.

Was geschähe ohne amtliche Daten zur Rechtspflege?

- Ohne Justizgeschäftsstatistiken könnten Zahl, Dauer und Schwerpunkte der Gerichtsverfahren nicht festgestellt werden. Eventuell erforderliche und nützliche datengestützte Vergleiche zur Effizienz der Gerichte ließen sich nicht durchführen.

- Ohne Justizgeschäftsstatistiken könnte die Arbeitsbelastung der Gerichte nicht ermittelt werden. Die Regierungen müssten den Personalbedarf der einzelnen Gerichte auf dem Verhandlungsweg feststellen. Bei Unterkapazitäten käme es zu Verlängerungen von Gerichtsverfahren.

- Ohne die Strafvollzugsstatistik könnte die Auslastung der Justizvollzugsanstalten nicht festgestellt werden. Partielle Über- oder Unterbelegungen in den Justizvollzugsanstalten wären die Folge. Da keine betriebswirtschaftlich nutzbaren Daten vorlägen, müsste der Bedarf an Investitionen und Re-Investitionen im Strafvollzug auf dem Verhandlungswege ermittelt werden.

- Ohne die Strafvollzugsstatistik würde den Petitionsausschüssen der Landtage und des Bundestages eine Basisinformation fehlen.

- Ohne die Bewährungshilfestatistik könnten die Justizverwaltungen den Erfolg von Resozialisierungsmaßnahmen bestenfalls in Einzelfällen feststellen. Regional können zwar so genannte Bewährungshilfevereine Auskunft geben, dies jedoch nicht flächendeckend. Eine Einzelfallbetrachtung führt aber schnell zu Fehl­entscheidungen, da nicht Fakten, sondern die Durchsetzungsfähigkeit Einzelner entscheidungsrelevant würden.

- Ohne die Strafverfolgungsstatistik würden vorbeugende Maßnahmen der Ordnungsbehörden auf einem unsicheren Fundament stehen. Soziale Brennpunkte würden mehr durch die öffentliche bzw. veröffentlichte Meinung bestimmt als durch Tatsachen – Vorurteile könnten sich verfestigen.

- Ohne die Strafverfolgungsstatistik gäbe es keine Vergleichsmöglichkeiten zwischen den Bundesländern. Gerade bei der Strafverfolgung und der Vorbeugung von Straftaten ist das „vom Besten lernen“ besonders Erfolg versprechend.

- Ohne die Strafverfolgungsstatistik gäbe es keine Kenntnisse über die Straffälligkeit von Jugendlichen, Heranwachsenden und Erwachsenen sowie über die Art der begangenen Delikte. Ohne die Strafvollzugsstatistik lägen keine Angaben zu Haftdauer, Art der Straftaten, Altersstruktur der Strafgefangenen, Wiedereinlieferungsabstand u.a. vor. Dies sind jedoch wichtige Anhaltspunkte für Maßnahmen der Kriminalprävention.

Auszug aus: "Gesellschaftlicher Nutzen der amtlichen Statistik", Statistische Ämter des Bundes und der Länder, 2005