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EU-Verhaltenskodex für Europäische Statistiken vom 16. November 2017

Verhaltenskodex für europäische Statistiken

Der Verhaltenskodex für europäische Statistiken basiert auf 16 Grundsätzen für den institutionellen Rahmen, die statistischen Prozesse und die statistischen Produkte. Für jeden Grundsatz bietet ein Satz von Indikatoren vorbildlicher Praktiken eine Referenz für die Überprüfung der Umsetzung des Kodex. Die Qualitätskriterien für europäische Statistiken sind im europäischen Statistikrecht festgelegt.

Statistische Stellen, darunter die Kommission (Eurostat), nationale statistische Ämter und andere einzelstaatliche Stellen, die für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer Statistiken verantwortlich sind, sowie Regierungen, Ministerien und der Europäische Rat verpflichten sich zur Einhaltung des Kodex.

Die Grundsätze des Verhaltenskodex bilden zusammen mit den allgemeinen Qualitätsmanagementgrundsätzen einen gemeinsamen Qualitätsrahmen für das Europäische Statistische System.