| Saarländisches Oberlandesgericht | Rechtspflege

Pressemitteilung vom 06.04.2021:
Rechtsprechungsänderung des Familiensenats I des Saarländischen Oberlandesgerichts betreffend die Fahrtkostenpauschale



Der 6. Zivilsenat und Senat für Familiensachen I des Saarländischen Oberlandesgerichts wird in Weiterentwicklung seiner bisherigen ständigen Rechtsprechung unterhaltsrechtlich berücksichtigungswürdige berufsbedingte PKW-Wegekosten künftig – ggf. rückwirkend bereits für Unterhaltszeiträume ab Januar 2021 – bis zu einer Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte von 30 km mit einer Fahrtkostenpauschale von 0,30 EUR je gefahrenem Kilometer, ab dem 31. Entfernungskilometer hingegen nur noch mit einer solchen von 0,20 EUR je gefahrenem Kilometer anerkennen. Zugleich wird die bisherige Anlehnung der Fahrtkostenpauschale an die Kilometerpauschale in § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) aufgegeben.
Mit der Fahrtkostenpauschale sind entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Senats weiterhin sämtliche berufsbedingten, mit der Haltung und dem Betrieb, der Steuer, Versicherung und der Anschaffung anfallenden Kosten sowie die Abnutzung des Kraftfahrzeuges abgegolten.

Medienansprechpartner

Dr. Annette Trost
Medienangelegenheiten in Zivilsachen

Franz-Josef-Röder-Straße 15
66119 Saarbrücken