| Saarländisches Oberlandesgericht | Juristenausbildung

Finanzielle Aspekte / Nebentätigkeiten

Unterhaltsbeihilfe

Während des Vorbereitungsdienstes erhalten Sie unter Berücksichtigung eines familienbedingten Mehrbedarfs eine monatliche Unterhaltsbeihilfe, die auch im Krankheitsfall fortgezahlt wird (§ 22 JAG, § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Gewährung von Unterhaltsbeihilfe an Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare). Der Grundbetrag der Unterhaltsbeihilfe beträgt derzeit 1.303,97 EUR.

Weitergehende Leistungen, insbesondere eine jährliche Sonderzuwendung, Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leistungen und Kaufkraftausgleich, werden nicht gewährt.

Versicherung

Während des Vorbereitungsdienstes besteht eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, dagegen nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Für die Dauer eines Auslandsaufenthaltes empfiehlt sich ggfs. der Abschluss einer privaten Reisekrankenversicherung, die auch die Kosten eines eventuell notwendigen Krankenrücktransportes übernimmt.

Reisekosten / Trennungsgeld

Bei dienstlich veranlassten Reisen erhalten Sie Reisekostenvergütung und Trennungsgeld entsprechend den für Landesbeamte geltenden Vorschriften (§ 22 Abs. 4 JAG). Mehrauslagen, die dadurch entstehen, dass Sie auf eigenen Wunsch einer bestimmten Ausbildungsstelle zugewiesen wurde, werden nicht erstattet.

Nebentätigkeiten

Sie können Nebentätigkeiten (mit ausschließlich juristischem Bezug) maximal bis zu einer wöchentlichen Gesamtarbeitszeit von 15 Stunden ausgeüben, sofern keine Versagungsgründe nach § 87 SBG vorliegen. Die Vergütung aus Nebentätigkeiten wird auf die Unterhaltsbeihilfe angerechnet, soweit sie 150 v.H. der Unterhaltsbeihilfe übersteigt (§ 22 Abs. 4 JAG).

Die Nebentätigkeit zeigen Sie bitte rechtzeitig vor Aufnahme der Nebentätigkeit schriftlich dem Präsidenten des Saarländischen Oberlandesgerichts an unter Angabe

  1. der Art und des zeitlichen Umfangs der Nebentätigkeit,
  2. des Beginns und Endes der Nebentätigkeit,
  3. der Höhe des Entgelts und der geldwerten Vorteile.

Die Bestellung zum amtlichen Vertreter einer Rechtsanwältin / eines Rechtsanwalts bedarf der Genehmigung.

Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Beendigung des jur. Vorbereitungsdienstes

Beachten Sie bitte, dass Sie zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld Sie gemäß § 38 SGB III verpflichtet sind, sich spätestens drei Monate vor Beendigung Ihres Vorbereitungsdienstes (§ 35 Abs. 2 und 3 JAG) persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Vorbereitungsdienstes weniger als 3 Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen. Diese Kenntnis erhalten Sie in der Regel mit der Mitteilung des Ergebnisses des schriftlichen Teils der Zweiten Juristischen Staatsprüfung. Im Fall der mündlichen Prüfung im 24. Ausbildungsmonat ist voraussichtlicher Beendigungszeitpunkt der Ablauf des 24. Ausbildungsmonats.

Die nach § 312 SGB III erforderliche Arbeitsbescheinigung erhalten Sie auf Anfrage vom Landesamt für Zentrale Dienste, Abteilung C Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle, Postfach 10 22 44, 66022 Saarbrücken. Richten Sie hierzu bitte Ihre Anfrage unter Angabe Ihrer Personalnummer direkt an das Landesamt für Zentrale Dienste . Ihre Personalnummer können Sie der letzten Gehaltsmitteilung entnehmen.