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Diplom-Rechtspflegerinnen (FH) und Diplom-Rechtspfleger (FH) nehmen die ihnen durch das Rechtspflegergesetz übertragenen Aufgaben der Dritten Gewalt in sachlicher Unabhängigkeit wahr. Sie repräsentieren neben den Richterinnen und Richtern das unabhängige Gericht.
Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte sind als Beamtinnen und Beamte des mittleren Justizdienstes in den Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig. Sie werden überwiegend gemeinsam mit Justizbeschäftigten als Team in den Organisationsformen der Serviceeinheiten der Gerichte …