Sozialgerichtsbarkeit im Saarland
Herzlich Willkommen auf der Internetseite der saarländischen Sozialgerichtsbarkeit
Die saarländische Sozialgerichtsbarkeit besteht aus dem Sozialgericht für das Saarland (1. Instanz) und dem Landessozialgericht für das Saarland (2. Instanz).
Land Saarland
Sozialgerichtsbarkeit für das Saarland
Egon-Reinert-Straße 4 - 6
66111 Saarbrücken
Behördenleitungen
Steffen Dick
Präsident des Landessozialgerichts für das Saarland
Egon-Reinert-Straße 4 - 6
66111 Saarbrücken
Dr. Raphael Klein
Präsident des Sozialgerichts für das Saarland
Egon-Reinert-Straße 4 - 6
66111 Saarbrücken
Sprechzeiten:
Montag - Freitag: 8.30-12.00 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag: 13.30-15.30 Uhr
Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz sowie Klagen und Berufungen, bei denen die Rechtsmittelfrist abläuft, werden auch mittwochs von 13.30-15.30 Uhr und freitags von 13.30-15.00 Uhr entgegengenommen.
Außerhalb dieser Zeiten können Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz sowie Klagen und Berufungen natürlich weiterhin fristwahrend schriftlich eingereicht bzw. in den Briefkasten eingeworfen werden!
Das Sozialgericht und das Landessozialgericht verfügen über einen barrierefreien Zugang, barrierefrei erreichbare Sitzungssäle sowie weitere barrierefrei Einrichtungen.