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Videoschutz

Polizeilicher Videoschutz in Saarbrücken

Auf dem Weg zu mehr Sicherheit rund um den Saarbrücker Hauptbahnhof und die Johanneskirche erfolgt nach einer aufwendigen Bau- und Installationsphase und einem Testbetrieb nun der Wirkbetrieb der Anlage.

Videoschutz

Ziel des Videoschutzes ist es, den Videoschutz als Maßnahme der Gefahrenabwehr nach dem § 32 SPolDVG an den gefährlichen Örtlichkeiten Hauptbahnhof und Johanneskirche in Saarbrücken umzusetzen.

Die zukünftig durch die Videoaufzeichnung gewonnenen Aufnahmen sollen dabei sowohl der Gefahrenabwehr als auch der Strafverfolgung dienen. In der Videobeobachtungszentrale (VBZ) erfolgt ein Live-Monitoring der Kamerabilder durch geschulte Mitarbeiter. Hierdurch ist die zeitnahe Einschätzung einer Situation möglich, sodass mit dem richtigen Kräfteansatz schnellstmöglich auf eine polizeiliche Lage reagiert werden kann. Außerdem wird die erkennbare Präsenz der Kameras zur Verunsicherung der Täterinnen und Täter beitragen und somit Tatgelegenheiten vermindern.

Um die Videoaufnahmen als Beweismittel in Strafverfahren einbringen zu können, wurden bereits im Rahmen der Beschaffung bestimmte Anforderungen an die Bildqualität gestellt. 

Um den präventiven Charakter der Maßnahme noch weiter zu optimieren wurden weitere technische Komponenten in das Konzept integriert. So ist der Standort am Hauptbahnhof etwa mit mehreren starken LED-Strahlern ausgestattet, die bei Bedarf aus der Videobeobachtungszentrale aktiviert werden können und die das Schutzareal am Hauptbahnhof nahezu taghell ausleuchten. Neben der Aufmerksamkeitslenkung auf relevante Ereignisse unterstützt dies Aspekte der Eigensicherung für die vor Ort eingesetzten Einsatz- und Rettungskräfte sowie der Erkennbarkeit von Störerinnen und Störern bzw. Täterinnen und Tätern und trägt nicht zuletzt zur weiteren Optimierung der Kamerabilder auch bei ungünstigen Lichtverhältnissen bei. Die positiven Effekte für die Versorgung von Verletzten durch Rettungs- und Hilfsdienste sind dabei offenkundig.

Darüber hinaus werden Lautsprecher montiert, mit denen über die Führungs- und Lagezentrale Personen im Bedarfsfall direkt angesprochen werden können. Diese beiden Ergänzungen bieten den Vorteil, dass Geschehensabläufe auch während der Tatphase unterbrochen oder Anweisungen und Verhaltensempfehlungen durch die Polizei erteilt werden können, während sich das alarmierte Wach- und Streifenkommando noch auf der Anfahrt befindet. Die Reaktionsfähigkeit der Polizei wird somit erheblich optimiert.

Auswahl der Überwachungsbereiche

Installierte Kameras Überwachungsbereich
Foto: LPP 452 - Foto- und Videotechnik

Die Rechtsgrundlage zur Durchführung der Videoüberwachung (§32 SPolDVG) fordert einen sogenannten "gefährlichen" Ort, der insbesondere mit einer erkennbaren Konzentration von Fällen der Straßen- und Betäubungsmittelkriminalität belegt werden muss. Diese konzentrierte Kriminalitätsbelastung fand (und findet) sich im Bereich um den Hauptbahnhof Saarbrücken und um die Johanneskirche.

Um die Gefährlichkeit des Ortes auch nachzuweisen, wurde für die Fallzahlen dieser beiden Örtlichkeiten ein Vergleich mit der Kriminalitätsbelastung im jeweiligen Distrikt (St. Johann/Hauptbahnhof und St. Johann/Nauwieser Viertel) der Landeshauptstadt angestellt. Beide Örtlichkeiten sind demnach "Kriminalitätsbrennpunkte".

Videobeobachtungszentrale (VBZ)

Videobeobachtungszentrale (VBZ) Videobeobachtungszentrale (VBZ)
Foto: LPP 452 - Foto- und Videotechnik

Die VBZ bezeichnet den Ort, an dem die Videosignale grundsätzlich beobachtet und bewertet werden. Analog zu dieser Zweiteilung wird auch die Wahrnehmung des Live-Monitorings erfolgen. Die reine Beobachtung wird durch Kräfte des Polizeilichen Ordnungsdienstes durchgeführt, die Entscheidungen über polizeiliche Maßnahmen obliegen nach fachlicher Bewertung der Sachlage ausschließlich Polizeivollzugsbeamt_innen.

Die Aufgabenähnlichkeit zwischen "Entscheidung" und Notrufbearbeitung ist dabei auffallend hoch: Eine Meldung geht ein, wird aus fachlicher Sicht bewertet und anschließend erfolgt eine Maßnahmeninitiierung. Daher wurde die Videobeobachtungszentrale in der Führungs- und Lagezentrale verortet.

Live-Monitoring

Durch das Landespolizeipräsidium wurden "Belastungszeiten" erhoben, innerhalb derer eine Beobachtung nach dem Kamera-Monitor-Prinzip in der Videobeobachtungszentrale stattfinden wird. Grundlage für die Beobachtungszeiten ist eine statistische Auswertung der Einsatzzahlen und Straftaten mit den dazugehörenden Ereigniszeiten. Die Beobachtungszeiten sind aber nicht unveränderlich, sondern sollen bei Bedarf - aufgrund von Zeit- oder auch Sofortlagen - angepasst werden.

Ein weiterer Zugriff auf die Kameras wird darüber hinaus der örtlich zuständigen Polizeiinspektion ermöglicht, damit bei konkreten Einsatzlagen unmittelbar auf die Live-Bilder der Örtlichkeiten zurückgegriffen werden kann.

Permanente Aufzeichnung

Eine Aufzeichnung und Speicherung des Bildmaterials erfolgt über die gesetzlich festgeschriebenen 14 Tage. Von dieser Speicherungsfrist kann abgewichen werden, wenn Videosequenzen beispielsweise für die Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung angefordert werden.

Datenschutz

Sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden, müssen besondere Anforderungen des Datenschutzes beachtet werden. Die Videosequenzen Betroffener, die von den Kameras aufgezeichnet, genauer gesagt "erhoben" und "gespeichert" werden, fallen unter den Begriff personenbezogener Daten, wobei unter anderem auch jeder Prozess des Nutzens, Übermittelns und Löschens - zum Beispiel in der Videobeobachtungszentrale - als Verarbeiten im Sinne des Saarländischen Datenschutzgesetzes zu verstehen ist.

Beteiligung des Unabhängigen Datenschutzzentrums (UDZ)

Zum frühestmöglichen Zeitpunkt wurde deswegen das UDZ über das Projektvorhaben unterrichtet und fortan anlassbezogen über Meilensteine informiert. Mehrere gemeinsame Besprechungen wurden hierzu abgehalten und Einzelheiten zur geplanten Umsetzung der Maßnahme, wie zum Beispiel die letztendliche Ausdehnung der Überwachungsbereiche, erforderliche Privatzonenmaskierungen ausschließlich der privaten Lebensführung vorbehaltener Bereiche und die konkrete Ausgestaltung von Transparenzräumen (in welcher Form wird auf die Videoüberwachung hingewiesen), gemeinsam erörtert. Darüber hinaus wurden die technisch-organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung einer größtmöglichen Datensicherheit abgestimmt.

Datenschutzrechtliche Prüfung

Zwischen den behördlichen Datenschutzbeauftragten des LPP, des MIBS und dem UDZ wurde eine Mustererrichtungsanordnung für die "automatisierte Videoüberwachungsanlage Saarbrücken" abgestimmt, die im Mai 2018 zusammen mit der Gesamtheit aller Ausschreibungs- und Planunterlagen dem UDZ zur datenschutzrechtlichen Würdigung zugeleitet wurde. Nach Abschluss dieses Beteiligungsverfahrens konnte der Ausschreibungsprozess mit Freigabe durch das MIBS dann über die Vergabestellen des Landes im Juni 2018 initiiert werden.

Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung

Zwecke der Verarbeitung, Rechtsgrundlage für die Verarbeitung und Speicherungsdauer:

Der Zweck der Verarbeitung ergibt sich aus der Rechtsgrundlage in § 32 (2) Ziffer 1 SPolDVG. § 9 SPolDVG verpflichtet das Landespolizeipräsidium zu Transparenz bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.

Ihre Rechte:

Sie können sich jederzeit an uns wenden, um Ihr Recht auf

  • Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten Daten
  • Berichtigung
  • Löschung und
  • Einschränkung der Verarbeitung

geltend zu machen.
 
Namen und Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle:

Landespolizeipräsidium
Mainzer Straße 134 - 136
66121 Saarbrücken
Telefon: 0681/962-8010 
E-Mail:  
lpp-pressestelle@polizei.slpol.de

Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten:

Landespolizeipräsidium
Der behördliche Datenschutzbeauftragte
Mainzer Straße 134 – 136
66121 Saarbrücken
Telefon: 0681/962-8030
E-Mail:  
lpp-dsb@polizei.slpol.de

Unabhängig davon können Sie sich jederzeit an das Unabhängige Datenschutzzentrum (UDZ) wenden. Bei der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz erhalten Sie auch weitergehende Informationen.

Erreichbarkeiten des Unabhängigen Datenschutzzentrums:

Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland 
Fritz-Dobisch-Straße 12
66111 Saarbrücken
Telefon: 0681/94781-0
Telefax: 0681/94781-29
E-Mail:  
poststelle@datenschutz.saarland.de 

Externe Partner

Bei der Konzeptionierung und der konkreten Ausgestaltung der Kamerastandorte war und ist das Landespolizeipräsidium auf externe Partner angewiesen, da die Qualität der Videodaten nicht nur von der Auflösung, sondern auch vom Betrachtungswinkel (Höhe, Neigung sowie Entfernung zum Überwachungsraum) der Kameras abhängt. Dadurch kristallisierten sich neben einem neu zu errichtenden Mast auf dem Bahnhofsvorplatz auch Kamerastandorte heraus, die sich an bestehenden Gebäuden in der Umgebung der Örtlichkeiten befinden: 

Das Hauptbahnhofsgebäude, die Europagalerie, das City Center an der Kreuzung Kaiserstraße/Dudweilerstraße und das Rathaus der Landeshauptstadt Saarbrücken. 

Nach Informationsveranstaltungen und Planungsgesprächen mit den Eigentümern konnten die Montage der Kameras, Tiefbauarbeiten, Einhaltung von Aspekten des Denkmalschutzes aber auch die Verlegung von Kabeln durch die betroffenen Gebäude vereinbart werden. Darüber hinaus ließ man große Sorgfalt bei der Planung der Leitungswege walten, denn durch die Nutzung bestehender Leerrohrsysteme und Leitungen konnten Tiefbauarbeiten auf ein Minimum reduziert und somit auch Kosten gespart werden.

Schließlich erfolgte mit Unterstützung des MIBS die Festschreibung der Vorabsprachen sowie die Klärung haftungsrechtlicher Fragen in Vertragswerken zwischen dem Landespolizeipräsidium und dem jeweiligen externen Partner als sogenannte "Public - Private - Partnership".

Konkret handelt es sich um folgende projektbeteiligte Partner/Institutionen:

  • Deutsche Bahn
  • ECE (Europagalerie Saarbrücken)
  • Landeshauptstadt Saarbrücken
  • GMS (Gebäudemanagementbetrieb der Landeshauptstadt Saarbrücken)
  • Saarbahn
  • IKS (Informations- und Kommunikationsinstitut der Landeshauptstadt Saarbrücken)
  • Bundespolizei

Weitere beteiligte Stellen:

  • UDZ (Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland)
  • LZD (Landesamt für Zentrale Dienste)
  • IT-DLZ (IT-Dienstleistungszentrum)
  • Rechnungshof des Saarlandes