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Opferschutz

Polizeilicher Opferschutz

Jeder von uns kann Opfer einer Straftat oder eines schlimmen Ereignisses werden.

Der behutsame Umgang mit Opfern einer Straftat ist ein wichtiger Bestandteil polizeilicher Arbeit im Saarland. Dabei ist die Polizei nicht nur um den Opferschutz und die Vermittlung von Opferhilfe bemüht, sondern versucht auch, Menschen durch ihre Beratung vor weiteren Straftaten zu schützen.

Unabhängig von der Schwere der Straftat stehen wir Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung und versuchen, Ihnen zu helfen, soweit es uns möglich ist.

Um für Sie die Informationen zum Opferschutz im Saarland zu bündeln, hat die Landesregierung des Saarlandes einen eigenen Internetauftritt zum Opferschutz.

Dieser Internetauftritt dient der Information aller Betroffenen von Straftaten im Saarland und der Menschen in ihrem Umfeld, wie sie in der Opferschutzrichtlinie der EU 2012/29/EU vom 25.10.2012 und dem 3. Opferrechtsreformgesetz vom 31.12.2015 vorgesehen ist.

Hier können Sie auch erfahren, welche Polizeidienststelle für Sie zuständig ist.

Zum Internetangebot nutzen Sie bitte nachfolgenden Link.

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