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Zivilcourage

Gewaltübergriffe im öffentlichen Raum

Die Angst, selbst Opfer zu werden ist groß. Doch jeder könnte einmal auf fremde Hilfe angewiesen sein. Mit Situationen wie diesen, werden wir in der heutigen Gesellschaft leider immer häufiger konfrontiert. Hilfe ist wichtig! Es ist aber auch von großer Bedeutung, sich hierbei nicht selbst in Gefahr zu bringen.

Viele von uns  fühlen sich betroffen und möchten helfen, wissen aber nicht wie oder fürchten sich vor Unannehmlichkeiten.

Aus diesem Grund hat die Polizeiliche Kriminalpräventionder Länder und des Bundes die „Aktion Tu was - eine Initiative der Polizei für mehr Zivilcourage" ins Leben gerufen: https://www.aktion-tu-was.de/

Dort werden unter anderem sechs Regeln vorgestellt, wie man sich am besten in einer kritischen Situation verhält, um die Angst vor richtigem Einschreiten zu nehmen.

Plakat der Kampagne "Aktion-Tu-Was" zu Regel 1 der Zivilcourage: Hilf, aber bring dich nicht in Gefahr. Regel 1 der Zivilcourage - Achtgeberin
Foto: Polizeiliche Kriminalpräventionder Länder und des Bundes/Aktion Tu Was

  • Helfen, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen
    • Jeder kann im Rahmen seiner Möglichkeiten helfen. Es wird nicht erwartet, dass Sie Ihre Gesundheit aufs Spiel setzen. Oft reicht schon ein lautes Wort. Aber provozieren Sie hierbei nicht.
    • Bewahren Sie Distanz zu dem oder den Täter(n). Duzen Sie den/die Täter nicht!

  • Hilfe rufen
    • Rufen Sie die Polizei. Und zwar so, dass der Täter dies mitbekommt. Es kann den Täter dazu bewegen, von seinem Opfer abzulassen.



Plakat der Kampagne "Aktion-Tu-Was" zu Regel 3 der Zivilcourage: Bitte andere um Mithilfe. Regel 3 der Zivilcourage - Hilfeholerin
Foto: Polizeiliche Kriminalpräventionder Länder und des Bundes/Aktion Tu Was

  • Andere aktiv und direkt zur Mithilfe auffordern
    • Machen Sie andere auf die Notsituation aufmerksam.
    • Sprechen Sie umherstehende Personen gezielt an und bitten Sie um deren Mithilfe.






  • Genau beobachten und Tätermerkmale einprägen. Versuchen Sie, sich Details zu merken. Jedes Detail kann für eine weitere Strafverfolgung wichtig sein.

Plakat der Kampagne "Aktion-Tu-Was" zu Regel 5 der Zivilcourage: Kümmer dich um Opfer. Regel 5 der Zivilcourage - Ersthelferin
Foto: Polizeiliche Kriminalpräventionder Länder und des Bundes/Aktion Tu Was






  • Um das Opfer kümmern
    • Gehen Sie auf das Opfer ein und bieten Sie Ihre Hilfe an.
    • Ist das Opfer verletzt, muss es versorgt werden. Verständigen Sie schnellstmöglich den Rettungsdienst und bringen Sie das Opfer wenn nötig in die stabile Seitenlage.

  • Als Zeuge zur Verfügung stehen
    • Wegschauen ist mitmachen!
    • Falls sich eine Beobachtung als unzutreffend erweist, hat man als Zeuge keine Nachteile zu erwarten. 
    • Jeder kann selbst einmal auf aussagebereite Zeugen angewiesen sein.
    • Wer eine Straftat beobachtet und nicht einschreitet macht sich selbst strafbar. Nichteinschreitenden Personen droht eine Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung.

Als Opfer gezielt Personen ansprechen: Machen Sie anderen Personen Ihre Situation deutlich. Sprechen Sie augenscheinlich kompetente Zeugen gezielt an und bitten Sie ausdrücklich um Hilfe, auch durch Bitten um konkrete Handlungen. „Sie da in der blauen Jacke, bitte rufen Sie die Polizei!“ 

Unter Podcasts ist der Beitrag "Zivilcourage... weggeschaut - ignoriert -  gekniffen" zum Hören eingestellt.