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Pedelecs / S-Pedelec / E-Bike

Bei dem Begriff „E-Bike“ kommt es sowohl in der Bevölkerung und den Medien, aber auch der Politik und Versicherungswirtschaft zu Unsicherheiten, da sich im allgemeinen Sprachgebrauch der auch international übliche Ausdruck „E-Bike“ für alle Arten von Elektrorädern eingebürgert hat. Nichtsdestotrotz ist genaue Unterscheidung wichtig, beispielsweise aus Anlass der Überprüfung der Zulassungs- oder Fahrerlaubnispflicht.

Mit der nachstehenden Übersicht wird eine Unterscheidung der einzelnen Fahrzeuge erleichtert:

Pedelec (PedalElectric Cycle)

Fast 95 Prozent aller verkauften elektrisch unterstützten Zweiräder sind dieser Klasse zuzuordnen. Pedelecs unterstützen die Fahrerin / den Fahrer bis maximal 25 km/h, die Nenndauerleistung des Motors beträgt max. 250 Watt.

Pedelecs müssen nicht zugelassen und fahrzeugversichert sein. Eine Helm- und Fahrerlaubnispflicht bestehen ebenfalls nicht.

Zu beachten ist jedoch, dass alle in der Europäischen Union verkauften Pedelecs eine EU-Konformitätserklärung inkl. CE-Kennzeichnung benötigen.

S-Pedelec

S-Pedelecs sind die sogenannte „schnelle Klasse“ der Pedelecs: diese Fahrzeuge unterstützen bis zu 45km/h. Nach der neuen EU-Typengenehmigung (EU-Verordnung Nr. 168/2013, gültig seit 2017) können die S-Pedelecs bis zu 4 kW maximale Nenndauerleistung oder Nutzleistung erbringen.

S-Pedelecs müssen fahrzeugversichert sein; zudem muss die Fahrerin / der Fahrer im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnisklasse AM (enthalten bei der Fahrerlaubnisklasse B) sein. Ein geeigneter Helm muss getragen werden.

Die Zulassung eines S-Pedelecs erfordert zudem eine Betriebserlaubnis des Kraftfahrt-Bundesamts.

Wichtig: im Gegensatz zum Pedelec gelten für die Nutzung der S-Pedelecs häufig verschärfte Regeln, beispielsweise hinsichtlich der Promillegrenze.

E-Bike (Elektro-Leichtmofa / Kleinkraftrad)

Der Marktanteil dieser Fahrzeugklasse ist sehr gering – E-Bikes zeichnen sich durch eine maximale Geschwindigkeit von 20 km/h bei einer Nenndauerleistung des Motors von max. 500 Watt aus. Im Gegensatz zum Pedelec bzw. S-Pedelecs ist im Fahrbetrieb kein Einsatz eigener Muskelkraft notwendig, die Leistungssteuerung erfolgt per Gasgriff.

Die Nutzung eines E-Bikes setzt das Mindestalter von 15 Jahren sowie mindestens den Besitz der „Mofa-Prüfbescheinigung“ voraus. E-Bikes müssen zudem im Rahmen eines Versicherungskennzeichens zugelassen sein. Ein geeigneter Motorradhelm muss getragen werden.