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Seniorensicherheit

Enkeltrick, betrügerische Gewinnspiele und Geldwechsler - die Kriminalität zum Nachteil von Senioren ist vielschichtig. Lesen Sie die Tipps der Kriminalpolizei zum Schutz vor den einschlägigen Straftaten.

Vorsicht, Trickdiebe!

Immer wieder gelingt es Tätern, älteren Menschen mit Hilfe des "Geldwechseltricks" um ihr Erspartes zu bringen. Das muss nicht sein.

Trickdiebe lauern überall !

Die Polizei warnt: Vorsicht Trickdiebe!

Senioren beim Einkauf

Aus dem Polizeibericht:

In Saarbrücken in der Bahnhofstraße wurde ein 64-Jähriger Mann Opfer eines bislang unbekannten Pärchens. Die beiden hatten den Mann, der kurz vorher bei einer Bank Bargeld abgehoben hatte, angesprochen, ob er denn Kleingeld hätte. Als dieser seine Geldbörse zog und nach Kleingeld im Münzfach sah, entnahm die Frau mit Einverständnis des Opfers etwas Kleingeld aus dem Geldfach. Am Abend bemerkte das Opfer, dass aus der Geldbörse insgesamt 140 Euro Bargeld fehlte.

Die Polizei warnt vor dieser Trickdiebmasche!

So sieht der Tatablauf aus:

Die Täter sprechen meist Personen im Alter von 60 bis 70 Jahren auf der Straße an und bitten sehr höflich um Kleingeld zum Telefonieren. Häufig hält der Mann dabei einen Zettel, auf dem eine Telefonnummer steht, sowie ein 2-Euro-Stück in der Hand. Meist spricht der Unbekannte die Opfer mit den Worten "Ich muss telefonieren, können sie mir zwei Euro wechseln, ich habe kein Kleingeld" an. Oft werden die Geschädigten vor Banken oder Sparkassen angesprochen. Wenn die Opfer ihre Geldbörse hervorgeholt haben, wird der Täter sehr aktiv.

Er fuchtelt ständig mit seinen Fingern in dem Münzenfach herum und zeigt immer wieder auf andere Münzen. Dabei redet er sehr viel, um das Opfer abzulenken. In einigen Fällen wurde der ca. DIN-A-5 große Zettel mit der Telefonnummer so über das Geldscheinfach gelegt, dass dem Opfer die Sicht verdeckt wird.

Dabei gelingt es den Trickdieben, in das Fach für Geldscheine zu greifen und das Bargeld zu entwenden. Der Täter verschwindet dann plötzlich nach einem entschuldigenden Satz. Häufig bemerken die Geschädigten den Diebstahl erst viel später.

Der hier angewandte sogenannte "Geldwechseltrick" ist ein alter Trick, um das Opfer durch die Suche nach passenden Münzen derart abzulenken, dass es nicht bemerkt, dass der Täter sich an den Geldscheinen zu schaffen macht. 
Bitte seien Sie vorsichtig, wenn Sie gebeten werden, jemandem auf der Straße Geld zu wechseln!

Die Kriminalpolizei rät:

  • Nehmen Sie nach Möglichkeit keine größeren Bargeldbeträge mit.
  • Achten Sie darauf wer sich Ihnen nähert, wenn Sie in der Öffentlichkeit Ihre Geldbörse in der Hand haben.
  • Seien Sie aufmerksam, wenn Sie auf der Straße mit Bitten wie z.B.: "Können Sie mir Geld wechseln" angesprochen werden.
  • Reagieren Sie laut und bestimmt, wenn Sie dabei jemand bedrängt.

Projekt "Seniorensicherheitsberater"

Kriminalprävention ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Jeder kann dazu seinen Beitrag leisten. Ein Beispiel für die Verbindung der Fachkompetenz der Polizei und ehrenamtlichem Engagement von Senioren findet sich im Projekt "Seniorensicherheitsberater".

Der Grundgedanke:

Ältere Menschen empfinden Kriminalität häufig als persönliche Bedrohung. Diese Bedrohung kann zum Rückzug aus dem gesellschaftlichen Leben bis hin zur Isolation führen. Zudem bietet die ältere Generation nicht selten durch unzureichende Vorsichtsmaßnahmen und eine (zu) hohe Vertrauensbereitschaft eine große Angriffsfläche für Diebe und Betrüger. Hier ist mehr Aufklärung über richtiges Verhalten in Gefahrensituationen gefragt!

Das Projekt:

Das Projekt „Seniorensicherheitsberater“ basiert auf dem Gedanken, dass SeniorInnen als Sicherheitsberater durch ihren natürlichen Zugang zur eigenen Generation wichtiger Partner der Polizei bei der Information über Kriminalitätsformen und der zugehörigen Möglichkeiten der Vorbeugung sind. Das Landeskriminalamt bildet daher interessierte MitbürgerInnen als Multiplikatoren für die ehrenamtliche Beratung anderer Senioren aus. Dieses erworbene Wissen wird danach auf gesellschaftlichen und privaten Veranstaltungen weitergegeben. Die ehrenamtlichen Seniorensicherheitsberater agieren somit als Bindeglied zwischen der Polizei und den älteren Mitmenschen.

Derzeit gibt es im Saarland Seniorensicherheitsberatergruppen in Merzig, Völklingen, Saarbrücken, Saarlouis und Friedrichsthal.

Die Ausbildungsinhalte:

Den Seniorensicherheitsberatern wird an mehreren Ausbildungstagen Wissen zu folgenden Themen vermittelt:

  • Haustürgeschäfte (Wie verhalte ich mich, wenn Fremde unter einem Vorwand in die Wohnung wollen?)
  • Sicherung von Haus und Wohnung
  • Notrufnummern
  • Opferschutz, z. B.: Was ist zu tun, wenn man Opfer einer Straftat geworden ist?
  • Sicherheit im Straßenverkehr 
  • allgemeine Verbraucherschutzfragen

Kontakt:

Das Projekt steht allen Mitbürgern im Seniorenalter offen. Die Ausbildung ist kostenfrei. Sollten auch Sie Interesse an diesem Projekt bzw. an der Mitarbeit daran haben, so wenden Sie sich bitte an das Dezernat für Polizeiliche Kriminalprävention und Opferschutz im Landeskriminalamt.

Falsche Polizeibeamte

Aktuelle Masche!

Falscher Polizeibeamter am Telefon

Trickbetrüger geben sich am Telefon als Polizeibeamter, Staatsanwälte oder andere Amtspersonen aus, um vorwiegend ältere Menschen zur Herausgabe ihrer Wertsachen zu bringen. Dabei nutzen sie eine spezielle Technik, die bei einem Anruf auf der Nummernanzeige ihrer Opfer die Notrufnummer 110, die Rufnummer der örtlichen Polizeidienststelle oder des Bundeskriminalamtes (BKA) erscheinen lässt.

Opfer sollen Geld und Wertsachen herausgeben

Unter Vorwänden, wie beispielsweise die Polizei habe Hinweise auf einen geplanten Einbruch, gelingt es den Betrügern immer wieder, ihren Opfern mittels geschickter Gesprächsführung glaubwürdig zu vermitteln, dass ihr Geld oder sonstigen Wertsachen zu Hause nicht sicher seien. Ein Polizeibeamter in Zivil werde vorbei kommen, um das gesamte Geld und sämtliche Wertsachen „in Sicherheit“ zu bringen. Ein anderer Vorwand ist, dass die Ersparnisse auf untergeschobenes Falschgeld überprüft bzw. Spuren gesichert werden müssten, ein Polizeibeamter komme vorbei und werde das Geld bzw. die Wertsachen abholen. Oder die Opfer werden dazu aufgefordert, Geld und Wertsachen in Wohnortnähe abzulegen, damit die Polizei eine angebliche Verbrecherbande festnehmen könne.

Täter behaupten, Bankangestellten sein nicht zu trauen

Auch auf die Konten und Bankdepots ihrer Opfer haben es die Betrüger abgesehen. Unter dem Hinweis, die Bankmitarbeiter seien korrupt, oder steckten mit den angeblichen Einbrechern unter einer Decke, sollen die Angerufenen ihr gesamtes Vermögen auf der Bank nach Hause holen und einem Unbekannten, der sich als Polizeibeamter ausgibt, übergeben, um es „in Sicherheit“ zu bringen.

Andere Betrugsopfer werden von der Falschen Polizei dazu aufgefordert, Unbekannten, die sich als Polizeibeamte ausgeben, Geld zu übergeben oder per Western Union ins Ausland zu überweisen, damit angebliche Betrüger Banden festgenommen werden können.

Opfer  werden unter Druck gesetzt

Unter Umständen melden sich die Täter immer wieder bei ihren Opfern und setzen diese unter Druck, so dass diese am Ende nicht  mehr klar denken können. Dabei gehen sie vollkommen skrupellos und erfindungsreich vor, je nachdem wie ihre Opfer reagieren. Sie erkundigen sich beispielsweise, ob diese allein zuhause sind und fordern sie dazu auf, nur noch mit dem Mobiltelefon zu telefonieren, so dass weder Angehörige noch die richtige Polizei benachrichtigt werden könne. Die Telefonate können so lange dauern, bis ein Opfer zur Bank gegangen ist und Geld und Wertsachen an die Täter übergeben hat.

Reagiert ein Opfer misstrauisch, wird es u.a. mit dem Hinweis, es behindere eine polizeiliche „Aktion“, wenn es nicht mitmache oder es sei zur Mithilfe verpflichtet, um die „Täter“ festnehmen zu können, eingeschüchtert: So gaben sich die Betrüger auch schon als Mitarbeiter des BKA in „hochgeheimer Mission“ aus. Hatten sich ihre Opfer bereits bei der richtigen Polizei gemeldet, weil sie misstrauisch geworden waren, kontaktieren die Täter ihre Opfer erneut, um es mit dem Hinweis, diese echte Polizei sei korrupt und würde die hochgeheime Operation des BKA stören, zu verwirren. Dabei scheuten sich die Betrüger nicht, gefälschte Verpflichtungserklärungen z.B. eines „informellen Mitarbeiters des BKA“ oder ähnliche Anschein-Dokumente zu verwenden, um ihr Opfer zu täuschen.

Tipps der Polizei:

  • Die Polizei wird Sie niemals um Geldbeträge bitten oder dazu auffordern, Geld oder Wertsachen herauszugeben. Die Polizei ruft Sie nicht unter der Polizeinotrufnummer 110 an. Das tun nur Betrüger.
  • Sind Sie sich unsicher, wählen Sie die Nummer 110.
    Benutzen Sie dabei aber nicht die Rückruftaste, da Sie sonst möglicherweise wieder bei den Betrügern landen, sondern wählen Sie die Nummer selbst.
  • Sie können sich aber auch direkt an die örtliche Polizeidienststelle wenden. Berichten Sie den Beamten von den Anrufen.
  • Am besten ist, wenn Sie die Nummer ihrer örtlichen Polizei sowie die Notruf griffbereit zum Selberwählen bzw. im internen Telefonspeicher abgelegt haben.

Enkeltrick

Wie Senioren ganz fies betrogen werden - und: Wie man sich dagegen schützen kann!

Gerade viele ältere Menschen leben einsam und haben wenig Kontakte zur Familie oder Freunden. Genau dies nutzen Ganoven aus, um sich in das Vertrauen zu schleichen. Doch sie haben nur eins im Sinn: das Geld der alten Leute!

Der Trick

"Hallo Oma, ich bin´ s..."
"Hallo, wie geht es dir? Rate mal, wer am Telefon ist."
"Ich weiß es nicht. Ich erkenne die Stimme nicht. Bist du es, Hans?"
"Genau. Ich bin es, Hans. Ich rufe dich vom Autotelefon aus an, die Verbindung ist schlecht."

In diesem Dialog zeigt sich ein wesentliches Element des "Enkeltricks". Das potentielle Opfer legt durch die Nennung des Namens die Person des Anrufers quasi selbst fest ("Bist du es, Hans ?"). Eine solche Information nimmt der Täter natürlich gerne auf und spielt seine  Rolle "gestärkt" weiter. 
Der Anrufer macht eine bedeutungsvolle Pause und erklärt dann weiter: "Ich habe ein großes Problem. Außer dir darf niemand davon erfahren. Verstehst du, niemand! Ich brauche deine Hilfe...“  An dieser Stelle werden nun finanzielle Notlagen unterschiedlichen Ausmaßes vorgetäuscht.

Beim Enkeltrick werden also zwei Betrugselemente genutzt:

  • Vortäuschen einer verwandtschaftlichen Beziehung
  • Vorgabe einer angeblichen finanziellen Notlage oder eines Unfalls

In einigen Fällen erklärt der Täter, dass er einen sehr wertvollen Gegenstand unglaublich günstig kaufen könnte oder schon gekauft hat. Den Betrug zu durchschauen ist deshalb schwer, weil der Täter äußerst glaubwürdig und professionell vorgeht. Wird die Lügengeschichte als wahr empfunden, begeben sich die Getäuschten zur Bank, um die gewünschte Geldmenge zu besorgen. Oft werden Summen zwischen 500 und 10.000 Euro erbeten. 
Der Täter bzw. der angebliche Enkel/Neffe beobachtet die Rückkehr seines Opfers und meldet sich dann erneut telefonisch, um mitzuteilen, dass er aus bestimmten Gründen (z.B. Verkehrsunfall) nicht selbst kommen könne, aber ein Bote für ihn das Geld abholen werde. Nicht selten begleitet der Bote das Opfer zur Bank, wartet aber außerhalb, um sich nicht der Gefahr einer Videoaufzeichnung auszusetzen.

Die Senioren/Seniorinnen, auf die der Anrufer erheblichen Druck ausübt, verlieren dabei nicht nur ihre Ersparnisse! Sie stürzen auch in eine tiefe Krise, weil sie das Vertrauen in die Familie verlieren und sich künftig bei jedem Anruf ängstigen. Häufig schämen sich ältere Menschen auch hinterher, weil sie auf solch einen üblen Trick hereingefallen sind.

 

So können Sie sich schützen!

Um selbst nicht Opfer dieser Betrüger zu werden, sollten Sie

• gezielt nach dem Namen des Anrufers fragen!
• dem Anrufer selbst gezielte Fragen oder seiner Dienststelle stellen!
• eine Ihnen vertraute Person verständigen!

Die Polizei wird Sie niemals um Geldbeträge bitten oder dazu auffordern, Geld oder Wertsachen herauszugeben. Die Polizei ruft Sie nicht unter der Polizeinotrufnummer 110 an.

Und: Verständigen Sie die Polizei! Nutzen Sie dazu den Notruf 110!

Kaffeefahrten

Um es gleich vorweg zu nehmen: nicht alle Angebote sind gleich als unseriös zu werten. Hier finden Sie wichtige Informationen zu Kaffeefahrten

Die redlichen Unternehmer haben sich zu einem Verband zusammengeschlossen, dem Bundesverband Deutscher Vertriebsfirmen e. V. (BDV).

Kaffeefahrten stellen eine preiswerte Freizeitgestaltung dar, wo kommt man sonst so günstig an die schönen Stellen unseres Landes? Die Speisen sind meist günstig oder sogar umsonst, manchmal gibt es sogar Geschenke und/oder ein Unterhaltungsprogramm. Seriöse Anbieter weisen im Werbeprospekt darauf hin, dass in diesem Programm eine Verkaufsveranstaltung eingebunden ist. Der Kunde hat also vorab die Entscheidung, sich auf dieses Angebot einzulassen.

 

Unseriöse Anbieter

  • halten das vorab angebotene Unterhaltungsprogramm nicht ein
  • geben die avisierten Geschenke in Minderqualität ab
  • bevorzugen häufig abseits gelegene Gastronomie
  • setzen psychologisch geschultes Verkaufspersonal ein
  • loben die angebotene Ware hoch
  • stellen die Stückzahl als begrenzt dar, um das Kundeninteresse zu heben
  • bieten Ware an, bei der ein Preisvergleich nicht möglich ist
  • wechseln die Stimmung zwischen Lob und Verkaufsdruck/Drohung
  • beleidigen Gäste, wenn kein Kaufwunsch besteht

 

Wenn Sie doch einen Vertrag unterschreiben wollen, achten Sie darauf

  • sich unbedingt die Durchschrift zur Prüfung aushändigen zu lassen
  • Datum und Name des Vertragspartners zu beachten
  • jeweils nur im Original und nach vorheriger Prüfung zu unterschreiben

 

Wichtige Informationen:

  • Es besteht ein Widerrufsrecht bei solchen Vertragsgeschäften auch ohne Begründung.
  • Lassen Sie sich dann die geleistete Anzahlung unter Angaben der eigenen Kontonummer zurück überweisen.
  • Setzen Sie eine Frist zur Rückzahlung.
  • Senden Sie die gelieferte Ware auf Kosten und Risiko des Unternehmers zurück (mit Rückschein).
  • Informieren Sie die Verbraucherzentrale.

 

Achtung:

Kaffeefahrten, die von ausländischen Anbietern in Deutschland beworben werden, unterliegen hiesigem Recht

Haustürgeschäfte

Wer kennt das nicht? Ein freundlicher Mensch klingelt an der Haustür und bietet seine Waren an. Nicht immer stecken hier kriminelle Machenschaften dahinter. Wir empfehlen jedoch eine gesunde Skepsis!

Was versteht man unter einem Haustürgeschäft?

Wesentliches Element dieser Verkaufsverhandlungen ist der Ort des Vertragsabschlusses. Zu den Haustürgeschäften gehören beispielsweise die Bereiche:

  • Privatwohnung
  • Arbeitsplatz
  • Freizeitveranstaltung
  • Verkehrsmittel
  • Verkehrsflächen (z.B. Fußgängerzone)


Wenn Sie doch einen Vertrag unterschreiben wollen, achten Sie darauf

  • sich unbedingt die Durchschrift zur Prüfung aushändigen zu lassen
  • Datum und Name des Vertragspartners zu beachten
  • jeweils nur im Original und nach vorheriger Prüfung zu unterschreiben

 

Widerrufsfristen

Auch bei den Haustürgeschäften sind die Fristen zum Widerruf zu beachten. Innerhalb von 2 Wochen kann vom Vertrag mit einem Übergabeeinschreiben oder der Warenrücksendung zurückgetreten werden. Eine Ausnahme bilden hier Ehe- und Maklerverträge bzw. Versicherungsverträge, bei denen die Frist nur 7 Tage beträgt.

 

Das Widerrufsrecht gilt nicht

  • bei sofortiger Barzahlung und Aushändigung der Ware
  • bei eigener Bestellung durch den Verbraucher
  • bei notarieller Beurkundung
  • bei Bagatellsummen (bis 40 Euro Auftragswert)
  • bei Messekäufen, die während einer Verbraucherausstellung abgeschlossen werden

Broschüren für Senioren/-innen

Für Seniorinnen und Senioren sind weitere Informationen zu den Themen: Gefahren an der Haustür, Gefahren am Telefon, Gefahren im Internet, Gefahren unterwegs, Gefahren in der Pflege, sowie Rat und Hilfe und eine Medienübersicht in den beiden Broschüren "Sicher leben" und "Sicher zu Hause" von Interesse und unter www.polizei-beratung.de abrufbar.

Laden Sie sich die entsprechenden Medien auf der Internetseite www.polizei-beratung.de