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Datenschutz im LPP

Datenschutzerklärung

Diese allgemeine Datenschutzerklärung klärt Sie über die Datenverarbeitung des Landespolizeipräsidiums auf. Spezifischere Informationen können Sie auf entsprechenden Datenschutzinformationen wie z. B. zur „Onlinewache“ vorfinden, die Ihnen jeweils zur Verfügung gestellt werden.

Wir weisen an dieser Stelle auch darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z. B. bei der Kommunikation per einfacher E-Mail) Sicherheitslücken aufweist und meist nicht lückenlos vor dem Zugriff durch Dritte geschützt ist.

Das Landespolizeipräsidium verarbeitet, soweit dies bei der Wahrnehmung seiner durch Gesetz oder Rechtsverordnung übertragenen Aufgaben – insbesondere der Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten sowie zur Gefahrenabwehr – erforderlich ist, personenbezogene Daten unter Berücksichtigung der Anforderungen der Strafprozessordnung (StPO), dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), des Saarländischen Polizeidatenverarbeitungsgesetzes (SPolDVG), des Saarländischen Polizeigesetzes (SPolG), der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Saarländischen Datenschutzgesetzes (SDSG). Der Schutz Ihrer Daten ist hierbei ein wichtiges Anliegen.

Im Folgenden erhalten Sie allgemeine Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Landespolizeipräsidium. Näheres zur Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Website www.saarland.de. Für weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten können Sie uns unter den nachfolgend genannten Kontaktdaten erreichen:

Verantwortlicher

Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist das

Landespolizeipräsidium
Mainzer Straße 134-136
66121 Saarbrücken
Tel.: 0681/962-0
E-Mail: lpp@polizei.slpol.de
DE-Mail: landespolizeipraesidium@slpol.de-mail.de

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Mainzer Straße 134–136
66121 Saarbrücken
Tel.: 0681/962-8030
E-Mail: lpp-dsb@polizei.slpol.de

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Die Datenverarbeitung des Landespolizeipräsidiums erfolgt zur

  • allgemeinen Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Abwehr von Gefahren, vorbeugende Bekämpfung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Vorbereitung auf die Hilfeleistung in Gefahrenabwehrfällen) nach dem SPolDVG,
  • Verfolgung von Straftaten nach der StPO,
  • Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach dem OWiG und der StPO,
  • Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt nach dem BKAG,
  • Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben außerhalb der vorgenannten Aufgabenbereiche
    (z.B. Fundwesen, Informations- und Transparenzrechte) nach der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e
    DSGVO und dem SDSG,
  • Durchführung von beamtenrechtlichen Beschäftigungsverhältnissen nach Art. 6 Abs. 1
    Buchst. e DSGVO, dem SDSG, dem SBG und dem SDG,
  • Durchführung von arbeitsrechtlichen Beschäftigungsverhältnissen nach Art. 6 Abs. 1
    Buchst. b DSGVO und dem SDSG,
  • Beschaffung, Vergabe und Abwicklung von Dienstleistungs-, Werk- und Lieferverträgen
    nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. b und f DSGVO.

Speicherdauer und Speicherfristen

Ihre Daten werden nach der Erhebung oder sonstigen erstmaligen Verarbeitung bei dem Landespolizeipräsidium so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung und den jeweiligen Verarbeitungszweck erforderlich ist.

Die Erforderlichkeit wird dabei insbesondere bei der Einzelfallbearbeitung sowie nach festgelegten Fristen geprüft.

Soweit das Landespolizeipräsidium verpflichtet ist, gespeicherte personenbezogene Unterlagen aufgrund einer Rechtsvorschrift einem Archiv zur Übernahme anzubieten, ist eine Löschung oder Vernichtung personenbezogener Daten erst zulässig, nachdem die Unterlagen dem Archiv angeboten und von diesem als nicht archivwürdig eingestuft worden sind (vgl. § 24 SDSG).

Empfänger oder Kategorien von Empfängern

Ihre personenbezogenen Daten werden an andere Personen oder Stellen (z. B. Staatsanwaltschaft, zuständige Verwaltungsbehörden etc.) nur auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen oder mit Ihrer Einwilligung übermittelt soweit dies zur Durchführung der Aufgaben des Landespolizeipräsidiums erforderlich zulässig ist.

Bei der Datenverarbeitung nimmt das Landespolizeipräsidium auch Dienstleistungen von Auftragsverarbeitern (z.B. IT-Dienstleistungen, Postdienstleister, Sachverständige zur Erstattung von Gutachten, Wach- und Pfortendienst in polizeilichen Liegenschaften) in Anspruch.

Soweit eine Übermittlung in Drittländer oder internationale Organisationen beabsichtigt wird, werden Sie in den entsprechenden Datenschutzinformationen darauf hingewiesen.

Betroffenenrechte

Sie können Auskunft, die Berichtigung, die Löschung oder die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen sowie der Verarbeitung widersprechen. Soweit die Verarbeitung in einem privatrechtlichen Verhältnis erfolgt (z.B. arbeitsrechtliches Beschäftigungsverhältnis, Dienstleistungs-, Werk-, Lieferverträge) haben Sie das Recht auf Datenübertragbarkeit. Wenn Sie von diesen Rechten Gebrauch machen, werden wir Ihnen unsere Entscheidung mitteilen. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt. Darüber hinaus können Sie sich mit einer Beschwerde an die

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Fritz-Dobisch-Straße 12
66111 Saarbrücken
Telefon: 0681 94781-0
Telefax: 0681 94781-29
E-Mail: poststelle@datenschutz.saarland.de

als zuständige Aufsichtsbehörde wenden, wenn Sie der Auffassung sind, dass bei der Verarbeitung Ihrer Daten datenschutzrechtliche Vorschriften nicht beachtet werden.

Hinsichtlich Ihrer beschriebenen Betroffenenrechte gilt es anzumerken, dass diese aufgrund der einschlägigen Rechtsvorschriften Einschränkungen unterliegen können. In einigen Fällen kann oder darf das Landespolizeipräsidium daher Ihrem Anliegen bzw. Antrag nicht, nicht zum aktuellen Zeitpunkt oder nicht in vollem Umfang entsprechen. Sollte eine teilweise oder gänzliche Versagung eines Anliegens erfolgen, wird dies Ihnen in dem jeweils möglichen und zulässigen Umfang mitgeteilt.

Landespolizeipräsidium