| Polizei | Polizei

Information über den Ablauf eines Jugendstrafverfahrens

Bei beschuldigten Jugendlichen (14 - 17 Jahre) gilt in einem Jugendstrafverfahren das Jugendstrafrecht. Bei beschuldigten Heranwachsenden (18 - 20 Jahre) entscheidet das Gericht über die Anwendung des Jugendstrafrechts. Informationen zum Jugendstrafverfahren stellen wir über die nachfolgenden Links zur Verfügung.

Film über das deutsche Jugendstrafrecht: "Wenn junge Menschen zu Straftätern werden - so funktioniert das deutsche Jugendstrafrecht"
In dem Film werden die Grundlagen des deutschen Jugendstrafrechts vermittelt. An den Beispielen von räuberischer Erpressung auf dem Schulhof und Cybermobbing wird veranschaulicht, welche strafrechtlichen Konsequenzen auf die Täter zukommen können.

Videoclip-Reihe „Erwischt?! und jetzt…?“
Was erwartet Jugendliche während eines Strafverfahrens? Die Videoclip-Reihe „Erwischt?! und jetzt…?“ vermittelt Informationen über die Grundzüge eines Jugendstrafverfahrens auf anschauliche Weise.