Aktuelle Meldungen
FAQ - Häufige Fragen zur Onlinewache
ACHTUNG: Hier keine Notrufannahme! Im Notfall rufen Sie die 110 an!
Hier finden Sie das Notrufformular für hör-, sprech- und sprachbehinderte Menschen.
Kann die Onlinewache auch im Notfall genutzt werden?
Nein. Die Onlinewache ist keine Notrufannahme. In Notfällen wählen Sie bitte immer die Notrufnummer 110!
Wie funktioniert die Onlinewache?
Neben Strafanzeigen aus verschiedenen Kategorien können Hinweise oder Lob/Beschwerde über die Onlinewache mitgeteilt werden. Hierfür steht Ihnen ein anwenderfreundliches Portal zur Verfügung, dass Sie beim Ausfüllen über bestimmte Pflichtfelder und Dropdown-Menüs unterstützt.
Neben den Daten zu Ihrer Person werden bspw. Angaben zur Örtlichkeit, zur Ereigniszeit, zur Schadenshöhe und zu möglichen Tatverdächtigen erhoben.
So erhält die Polizei von Ihnen alle Informationen, die sie für eine zügige Bearbeitung Ihrer Anzeige oder Ihres Hinweises benötigt.
Wie geht es mit meiner Meldung bei der Onlinewache weiter?
Nach dem Absenden Ihrer Anzeige erhalten Sie eine Bearbeitungsnummer sowie eine automatisierte Bestätigung, dass Ihre Nachricht beim Landespolizeipräsidium Saarland eingegangen ist.
Diese wird nun von der Polizei gesichtet und an Ihre zuständige Dienstelle weitergeleitet.
Die sachbearbeitende Dienststelle wird Ihnen per E-Mail mitgeteilt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort stehen Ihnen für Rückfragen zu Ihrem Anliegen zur Verfügung. Sollten seitens der Polizei Fragen zu Ihren gemachten Angaben bestehen, wird sich die Sachbearbeiterin/ der Sachbearbeiter mit Ihnen in Verbindung setzen.
Welche Delikte können angezeigt werden?
Über die Onlinewache der Polizei des Saarlandes können grundsätzlich alle Delikte angezeigt werden. Hierzu stehen Ihnen die Formulare
- Betrug,
- Diebstahl und
- Sachbeschädigung
in verschiedenen Ausprägungen zur Verfügung. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit eine „Andere Strafanzeige“ zu erfassen.
Natürlich können Sie sich auch weiterhin an ihre örtlich zuständige Polizeidienststelle wenden.
Sachverhalte, die ein sofortiges polizeiliches Handeln erfordern, sollten nicht über die Onlinewache angezeigt werden! In diesen Fällen nutzen Sie den Notruf „110“ oder wenden Sie sich bitte direkt an eine Polizeidienststelle.
Meine Angelegenheit hat sich außerhalb des Saarlands ereignet. Kann ich die Onlinewache der Polizei des Saarlandes dennoch nutzen?
Nein. Nutzen Sie dazu bitte die Angebote der anderen Bundesländer. Eine Übersicht über die Links zu den Onlinewachen bzw. zu den Erreichbarkeiten der Landespolizeien bietet das Bundeskriminalamt unter folgendem Link:
https://www.bka.de/DE/KontaktAufnehmen/Onlinewachen/onlinewachen_node.html (extern)
Welchen Vorteil hat die Onlinewache für mich?
Die Onlinewache stellt ein zusätzliches Serviceangebot Ihrer Polizei des Saarlandes dar. Denn auch wenn die Polizeidienststellen Ihre Ansprechpartner vor Ort bleiben, haben Sie nun zusätzlich die Möglichkeit, in geeigneten Fällen auch online Strafanzeigen zu erstatten oder schnell und unkompliziert Hinweise bzw. Lob und Beschwerde mitzuteilen.
Wie profitiert die Polizei Saarland von der Onlinewache?
Erfahrungen aus anderen Bundesländern lassen zahlreiche Vorteile durch das Einrichten einer Onlinewache erwarten:
Mitteilungen, die die Polizei Saarland über das Internet erreichen, werden nun zentral an einem Ort gebündelt.
Die eingehenden Informationen werden in der Onlinewache zeitnah anhand gleicher Standards bewertet.
Die Datenqualität verbessert sich, da die Mitteilungen in strukturierter Form aufgenommen werden. Unstrukturierte und unvollständige Nachrichten per E-Mail, über die sozialen Netzwerke oder per Post können so vermieden werden.
Die zuständigen Dienststellen erhalten die aufbereiteten Mitteilungen durch die Onlinewache für die abschließende Bearbeitung.
Kann die Onlinewache auch von mobilen Endgeräten genutzt werden?
Die Onlinewache der Polizei des Saarlandes arbeitet mit einer Darstellungsweise („Responsive Design“), die sich an die Art des jeweiligen Endgerätes anpasst. Die Nutzung ist dementsprechend sowohl mit PC, als auch mit Smartphone oder Tablet möglich.
Ist bei Anzeigen von Delikten, für die ein Strafantrag erforderlich ist, die Stellung des Strafantrags über die Onlinewache möglich?
Nein, derzeit noch nicht. Aus rechtlichen Gründen bedarf es eines von Ihnen eigenhändig unterschriebenen Strafantrages. Sollte bei dem von Ihnen angezeigten Delikt ein Strafantrag zur Verfolgung notwendig sein, wird sich die Sachbearbeiterin/ der Sachbearbeiter mit Ihnen in Verbindung setzen und die weitere Verfahrensweise erläutern.