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Karriereportal des Landespolizeipräsidiums

Euer Weg zur Polizei des Saarlandes!

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Berufsinformationen

Wenn Sie Verantwortung übernehmen möchten, gerne Kontakt mit Menschen haben und im Team arbeiten können, dann sind Sie vielleicht der oder die Richtige.

Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte kommen mit Menschen aus allen Bevölkerungsschichten zusammen und werden mit Sachlagen verschiedenster Art konfrontiert. Sie müssen sich ständig neuen Entwicklungen anpassen und fast täglich neue Situationen meistern. Dazu ist Flexibilität, hohes Verantwortungsbewusstsein und Entscheidungsfähigkeit erforderlich. Das macht den Polizeiberuf so interessant und vielseitig.

Die Aufgaben der Polizei:

  • Kriminalität bekämpfen und Straftaten verfolgen
  • Gefahren abwehren und beseitigen
  • Für Sicherheit im Straßenverkehr sorgen

Bei der Erfüllung dieser Aufgaben ist der saarländischen Polizei wichtig: Wir sind eine bürgernahe Polizei, die den Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern sucht und jederzeit mit Rat und Tat zur Seite steht. Wir gehen auf die Sicherheitsbedürfnisse der Menschen ein und nehmen sie ernst.

In der Ausbildung für den gehobenen Polizeivollzugsdienstes erwartet Sie:

Das dreijährige Studium an der Fachhochschule für Verwaltung des Saarlandes findet in Göttelborn statt. Im fachwissenschaftlichen Teil des Studiums wird das theoretische Wissen vermittelt; im berufspraktischen Teil gewinnen Sie auf Polizeidienststellen einen Eindruck vom Polizeiberuf und sammeln erste berufliche Erfahrungen. Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums werden Sie als Sachbearbeiter bei der Bereitschaftspolizei, im Wach- und Streifendienst oder in der Verkehrsüberwachung eingesetzt. Die Bereitschaftspolizei wird beispielsweise bei Demonstrationen und Sportveranstaltungen eingesetzt, oder sie unterstützt in aktuellen Lagen die Polizeidienststellen im Saarland. Auch zeitlich befristete Einsätze in anderen Bundesländern sind möglich.

Später bietet sich Ihnen - je nach Intention und Eignung - das gesamte Spektrum von Tätigkeiten im Polizeiberuf an, z.B. im Wach- und Streifendienst, in der Bereitschaftspolizei, im Kriminaldienst, bei der Bekämpfung der Jugendkriminalität, in Spezialeinheiten, bei der Diensthundestaffel, im Präsidialstab. Nach entsprechender Berufserfahrung und Qualifikation sind auch Führungsfunktionen erreichbar.

Bewerbungsverfahren

Die aktuelle Bewerbungsfrist entnehmen Sie bitte dem Navigationspunkt "Ausschreibungen".

Einstellungsvoraussetzungen

Berechtigung zum Studium an der Fachhochschule für Verwaltung des Saarlandes.
Diese kann nachgewiesen werden durch:

  • Allgemeine Hochschulreife (Abitur) bzw. schulischer Teil der Fachhochschulereife oder
  • Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0 und mindestens 2-jähriger Berufspraxis in diesem bzw. einem verwandten Beruf oder im Polizeilichen Ordnungsdienst des Saarlandes
  • Sie dürfen nicht gerichtlich bestraft sein und es darf kein Strafverfahren gegen Sie anhängig sein
  • Sie sind Deutsche/r oder besitzen die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
  • Deutsches Sportabzeichen in der Leistungsstufe Bronze
    • nach dem 01.01.2024 erworben
    • erfüllen der Bewertungskategorie "Ausdauer" durch eine Laufdisziplin (bei Jugendlichen 800m und bei Erwachsenen 3km oder 10 km)
  • Sie haben das 37. Lebensjahr noch nicht vollendet

Auswahlverfahren

Das Auswahlverfahren wird nach dem Prinzip der Bestenauslese durchgeführt. Dieses besteht aus einem computerbasierten Multiple-Choice-Test, einem Auswahlgespräch sowie einer ärztlichen Untersuchung auf Polizeidiensttauglichkeit.

Im Rahmen des Frauenförderkonzeptes strebt die Landesregierung eine Erhöhung des Frauenanteils an und ist daher an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert.

Angaben über ehrenamtliche Tätigkeiten sind erwünscht.

Körpereignungstest

Bewerbende, die eine Körpergröße von 162 cm unterschreiten, müssen zur Teilnahme am Auswahlverfahren einen Körpereignungstest absolvieren.

Der Körpereignungstest soll realitätsnah die motorischen Anforderungen prüfen, die an zukünftige Polizeivollzugsbeamtinnen und –beamte gestellt werden.

Übungen:

Die nachfolgenden Aufgaben müssen alle erfüllt werden, um den Test zu bestehen.

Person retten und bergen

  • Durchführung: Eine Start- und eine Ziellinie werden mit einer Distanz von 20 m parallel zueinander auf dem Boden markiert. Ein Dummy (m = 70 kg) soll vom Boden aufgenommen und über die vorgegebene Distanz transportiert werden.
  • Zeitvorgabe: ≤30 s (mittlere Fortbewegungsgeschwindigkeit = 0,7 m/s)
  • Wertung: Die Aufgabe ist bestanden, wenn der Dummy in der vorgegebenen Zeit über 20 m transportiert wurde.

Barriere erklettern

  • Durchführung: Ein Kasten (h = 1,70 m) soll zügig erklettert werden. Der Start kann aus dem Stand oder mit maximal 4 m Anlauf erfolgen.
  • Zeitvorgabe: ≤15 s
  • Wertung: Die Aufgabe ist bestanden, wenn die Person mit maximal drei Versuchen in der vorgegebenen Zeit auf dem Kasten sitzt, kniet oder steht. Je Versuch steht eine Zeitdauer von 15 s zur Verfügung.

Beinstreckerkette zügig ansteuern

  • Durchführung: Aus dem Stand soll auf eine Kiste (h = 60 cm) gesprungen werden. Die Beine dürfen in der Flugphase angezogen, die Arme als Schwungelement eingesetzt werden.
  • Zeitvorgabe: Keine Vorgabe.
  • Wertung: Die Aufgabe ist bestanden, wenn die Person mit maximal drei Versuchen in gehockter Position mit den Fußsohlen und auf der Kiste landet und dort stehen bleibt.

Gegenstand an- und hochheben

  • Durchführung: Ein Gegenstand (m = 25 kg) soll vom Boden aufgehoben, über die Höhe des eigenen Körperschwerpunkts hinaus angehoben und auf einem Kasten (h = 1,20 m) abgelegt werden.
  • Zeitvorgabe: Keine Vorgabe.
  • Wertung: Die Aufgabe ist bestanden, wenn der Gegenstand spätestens mit dem dritten Versuch auf dem Kasten liegt. Ein Versuch gilt als “nicht bestanden“, wenn der Gegenstand abgesetzt werden muss.

Maximale Kräfte der Fingerbeugemuskeln produzieren

  • Durchführung: An einem Handdynamometer sollen die Finger gegen einen festen Widerstand maximal gebeugt werden (maximal willkürliche isometrische Kontraktion). Die Kraft soll über eine Dauer von mindestens 3 Sekunden gehalten werden. Der Wert wird direkt von der Anzeige des Handydynamometers abgelesen.
  • Zeitvorgabe: Keine Vorgabe.
  • Wertung: Je Person sind drei Versuche erlaubt. Der beste Versuch geht in die Wertung ein. 35 kg oder 350 N müssen erreicht werden.

Waffe greifen und bedienen

  • Durchführung: Beide Dienstwaffen (Pistole und Maschinenpistole MP5) werden nacheinander aufgenommen. Mit der umschlossenen Hand am Griffstück wird der Abzug mit dem Zeigefinger einmal betätigt. Bei der MP 5 muss zuvor der Durchladehebel einmal betätigt werden, um abziehen zu können. Bei der Pistole muss zusätzlich der Verschluss der Pistole in die hinterste Stellung gebracht werden und dort für 3 Sekunden gehalten werden.
  • Zeitvorgabe: Keine Vorgabe.
  • Wertung: Die Aufgabe ist bestanden, wenn der Abzug der Waffen problemlos betätigt werden konnte und der Verschluss der Pistole für 3 Sekunden gehalten wurde.

Bewerber mit Migrationshintergrund

Um den Erfordernissen der heutigen Zeit und den Anforderungen an die künftigen Polizisten gerecht werden zu können, hat die Gewinnung von Anwärter/innen mit Migrationshintergrund einen besonderen Stellenwert inne.

Deshalb haben wir ein besonderes Interesse an Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.

Förderung des Spitzensports in der saarländischen Polizei

Die Landesregierung hat es sich zur Aufgabe gemacht, talentierten Sportlerinnen und Sportlern eine Möglichkeit zu bieten, Leistungssport und eine qualifizierte, hochwertige Berufsausbildung miteinander zu verbinden und hiermit für diesen Personenkreis eine gesicherte berufliche Zukunftsperspektive zu eröffnen.

Zusätzlich zu den üblich geforderten Einstellungsvoraussetzungen nach den geltenden beamtenrechtlichen Vorschriften müssen Sportlerinnen und Sportler, die sich für die Sportfördergruppe bewerben, über folgende Voraussetzungen verfügen:

  • Zugehörigkeit zu einem vom Deutschen Olympischen Sportbund anerkannten Bundeskader (Olympiakader, Perspektivkader, Nachwuchskader 1, Nachwuchskader 2) in den letzten zwei Jahren (in der Hauptsportart) oder
  • Zugehörigkeit zu einer Vereinsmannschaft als Stammspielerin bzw. Stammspieler in der höchsten Spielklasse (1. Bundesliga) in einer olympischen Sportart, in begründeten Ausnahmefällen auch in der 2. Bundesliga und
  • Startrecht für einen saarländischen Sportverein spätestens zum Zeitpunkt der Einstellung und für die Dauer des Vorbereitungsdienstes.

Frauen in der saarländischen Polizei

Im Saarland wurden erstmals im Jahr 1986 Frauen in die uniformierte Polizei eingestellt.

Inzwischen sind Frauen in der Polizei zu einer Selbstverständlichkeit geworden. Der Polizeiberuf ist ein Beruf für Frauen und Männer.

Frauen werden wie ihre männlichen Kollegen nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung in allen Bereichen der Polizei eingesetzt. Ihnen stehen ebenso wie den Männern alle Ämter und Funktionen in der Polizei offen.

Bei der saarländischen Polizei arbeiten heute ca. 520 Polizistinnen. Dies entspricht einem Frauenanteil von rund 20 Prozent. Dieser noch geringe Frauenanteil ist nicht alleine auf die späte Öffnung weiter Teile der Polizei für Frauen zurückzuführen, sondern auch darauf, dass sich zu jedem Einstellungstermin weniger Frauen als Männer bewerben, mit der Folge, dass letztlich weniger Frauen eingestellt werden.

Um den Frauenanteil in der saarländischen Polizei zu erhöhen, sind wir besonders an Bewerbungen von Frauen interessiert.

Die saarländische Polizei verfügt über einen Frauenförderplan, der für Sie am Textende als Download zur Verfügung steht.

Der Verwirklichung der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern wird im Saarland eine hohe Bedeutung beigemessen. Am 28. Juni 1996 ist daher das Landesgleichstellungsgesetz in Kraft getreten, das zum Ziel hat

  • den Anteil von Frauen in Bereichen zu erhöhen, in denen sie in der Minderzahl sind.
  • die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer zu verbessern.

Darüber hinaus wurde im Juni 1997 bei der saarländischen Polizei eine eigene Frauenbeauftragte bestellt, die zuvor von den weiblichen Beschäftigten der Polizei gewählt wurde. Die Wahl der Frauenbeauftragten findet alle vier Jahre statt. Ihre Aufgabe ist es, die Polizeiorganisation sowie die Beschäftigten der Polizei in allen Fragen der Gleichstellung zu beraten und zu unterstützen (z.B. bei Einstellungsverfahren, Beförderungen, Versetzungen, sozialen und organisatorischen Maßnahmen). Bewerberinnen und Bewerber können sich mit speziellen Fragen auch an sie wenden - senden Sie eine E-Mail an die Frauenbeauftrage.

lpp-fb@polizei.slpol.de


Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie mit unseren Einstellungsberatern, Telefon: (0681) 501-3575 oder -3576, oder schicken Sie einfach eine E-Mail: einstellungsberater@innen.saarland.de