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Bundesweite Befragung der Bevölkerung

Erfahrungen mit Kriminalität, dem Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger sowie Einstellungen gegenüber der Polizei in Deutschland

Das Bundeskriminalamt führt aktuell in Zusammenarbeit mit den Polizeien der Länder die Dunkelfeldbefragung „Sicherheit und Kriminalität in Deutschland 2024“ (SKiD 2024) durch.

Kurzinformationen zu SKiD

  • SKiD 2024 („Sicherheit und Kriminalität in Deutschland 2024“) ist eine bundesweite, regelmäßig durchgeführte und repräsentative Bevölkerungsbefragung zu Erfahrungen mit Kriminalität, dem Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger sowie Einstellungen gegenüber der Polizei in Deutschland.
  • SKiD wird gemeinsam vom Bundeskriminalamt und den Polizeien der Länder durchgeführt. Die Projektleitung der Studie liegt beim Bundeskriminalamt.
  • Durchgeführt wird die jetzige Befragung vom Erhebungsinstitut infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH (im Folgenden: infas).

Ablauf der Befragung

  • Die Befragungsteilnehmenden wurden per Zufallsauswahl aus den Registern der Einwohnermeldeämter gezogen. Dem Erhebungsinstitut liegen dadurch die Namen und Adressen der Befragten vor. Das Bundeskriminalamt und die Länder erhalten vom Erhebungsinstitut ausschließlich die anonymisierten Befragungsdaten.
  • Die Befragten erhalten in insgesamt vier Versandrunden folgende Materialien per Post:
    • ein Ankündigungsschreiben
    • einen Papierfragebogen inkl. Begleitschreiben, Datenschutzblatt und an infas adressiertem Rückumschlag
    • ein erstes Dankes-/Erinnerungsschreiben
    • ein zweites Dankes-/Erinnerungsschreiben inkl. erneut dem Papierfragebogen, Datenschutzblatt und Rückumschlag
  • Die Befragten können dabei wählen, ob sie den Papierfragebogen ausfüllen und postalisch an das Erhebungsinstitut zurücksenden oder ob sie den Fragebogen im Internet ausfüllen. Hierfür enthält jeder Fragebogen einen aufgedruckten Internetlink mit individuellen Zugangsdaten sowie einen QR-Code, der ebenfalls zur Befragung führt

Prüfung der Echtheit der Unterlagen

Um die Echtheit der Befragung zu überprüfen, sollten die übersandten Unterlagen genau betrachtet werden. Im Folgenden sind Kriterien dargelegt, anhand derer sich die Echtheit der Befragungsunterlagen (Fragebogen und Begleitschreiben) prüfen lässt.

Grundsätzlich gilt: Die vom Erhebungsinstitut versandten Anschreiben …

  • … haben nie zum Ziel, ein Produkt, Abonnement oder Ähnliches zu verkaufen!
  • … werben für kein Produkt, keine Veranstaltung, keine Organisation, keine Partei oder Ähnliches!
  • … wollen keine Angaben zu Bankverbindungen, Passwörtern, Geheimnummern, Zugangsdaten oder Ähnlichem!
  • … verlangen keine Unterschrift!
  • … beschuldigen keiner Ordnungswidrigkeit oder Straftat und fordern kein damit zusammenhängendes Verwarngeld ein!

Bei Unsicherheiten kann Kontakt zum Erhebungsinstitut infas oder dem BKA aufgenommen werden:

  • infas: skid@infas.de, 0800 66 55 44 5
  • BKA: skid@bka.bund.de

Prüfung des Begleitschreibens zum Fragebogen sowie der Echtheit der Begleitschreiben
Es gibt insgesamt 17 Varianten des Begleitschreibens: 16 landesspezifische Varianten und ein neutrales Begleitschreiben. Die 16 landesspezifischen Varianten werden in den jeweiligen Bundesländern eingesetzt, das neutrale Anschreiben in einer kleinen bundesweiten Zusatzstichprobe. Alle Begleitschreibenvarianten sind weitgehend gleich, sie unterscheiden sich nur hinsichtlich einzelner landesspezifischer Elemente.

Informationen zur Studie finden Sie in den beigefügten Unterlagen.