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Pressemitteilung 31/21

Elektronikmärkte wenden sich gegen 2G-Regelung

Bei dem Oberverwaltungsgericht des Saarlandes sind heute (30.12.2021) ein Normenkontrollverfahren und ein Eilverfahren mehrerer saarländischer Fachmärkte für Elektronikartikel eines bundesweit mit zahlreichen Standorten vertretenen Unternehmens eingegangen.

Die Antragsteller wenden sich gegen Regelungen in der aktuellen Corona-Verordnung der Landesregierung, nach der nicht-immunisierten Personen der Zutritt zu den von ihr betriebenen Fachmärkten verwehrt ist (sog. 2G-Konzept). Sie sehen sich dadurch in ihren Grundrechten auf Berufsausübungsfreiheit und auf Schutz des Eigentums verletzt. Die 2G-Regelung ist ihres Erachtens weder geeignet und erforderlich noch angemessen. Außerdem machen sie einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz geltend und berufen sich insoweit auf eine aktuelle Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Bezug auf einen Mischsortimenter.[1] Sie müssten mit ansehen, wie benachbarte Einzelhändler mit Mischsortiment auf zum Teil großen Verkaufsflächen Elektronikwaren auch an Ungeimpfte verkauften, die sie selbst in ihrem Markt derzeit nur immunisierten Personen anbieten dürften.

Die Verfahren werden unter den Aktenzeichen 2 B 295/21 und 2 C 294/21 geführt.[2]

 

[1] Beschluss vom 27.12.2021 - 2 B 282/21 - (siehe dazu Pressemitteilung vom 28.12.2021 - 1274-PM-30-21 -)

[2] Hinweis: Ein Entscheidungszeitpunkt ist noch nicht absehbar; der Landesregierung wurde eine Frist zur Stellungnahme bis zum 11.01.2022 gesetzt.

Medienansprechpartner

Stephan Körner
Richter am OVG

Kaiser-Wilhelm-Straße 15
66740 Saarlouis