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Pressemitteilung 21/21

Eingang einer Klage der Stadt Dillingen/Saar gegen einen bergrechtlichen Planfeststellungsbeschluss

Beim Oberverwaltungsgericht des Saarlandes ist am 17.9.2021 eine Klage der Stadt Dillingen/Saar eingegangen, mit dem diese sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Oberbergamtes des Saarlandes vom 17.8.2021 „für den Rahmenbetriebsplan zum Heben und Einleiten von Grubenwasser am Standort Duhamel in die Saar als Folge des Ansteigenlassens des Grubenwasserspiegels auf minus 320 m NHN in den Wasserprovinzen Reden und Ensdorf der RAG Aktiengesellschaft“ wendet.

 

Das Klageverfahren wird unter dem Aktenzeichen 2 C 219/21 geführt.

 

Medienansprechpartner

Michael Helling
Richter am OVG

Kaiser-Wilhelm-Straße 15
66740 Saarlouis