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Pressemitteilung 17/20

Normenkontrollanträge von Betreibern von Tatoo- und Fitnessstudios gegen Betriebsuntersagungen aufgrund Corona-Verordnung

 

Beim Oberverwaltungsgericht des Saarlandes ist heute ein Normenkontrollantrag (Eilverfahren und Hauptsacheverfahren) von dem Inhaber eines Fitnessstudios in Saarbrücken gegen die Schließung seines Fitnessstudios aufgrund § 7 Abs. 5 der Verordnung der Landesregierung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 30.10.2020 eingegangen (Az.: 2 B 308/20 und 2 C 307/20). 

Ebenfalls heute ist außerdem ein Normenkontrollantrag (Eilverfahren) von fünf Inhabern von Tatoo- und Piercingstudios gegen die in § 7 Abs. 4 der Corona-Verordnung angeordnete Betriebsuntersagung eingegangen (2 B 306/20). 

Die Antragsteller machen im Wesentlichen geltend, die Schließungsanordnungen verstießen gegen das Gebot der Gleichbehandlung, stellten einen ungerechtfertigten Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit dar und seien unverhältnismäßig.

 

Medienansprechpartner

Martine Vohl
Richterin am OVG

Kaiser-Wilhelm-Straße 15
66740 Saarlouis