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Pressemitteilung 15/20

Oberverwaltungsgericht weist Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan in Saarbrücken-Dudweiler zurück

 

 

Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat in einem aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 1. Oktober 2020 ergangenem Urteil den Normenkontrollantrag der Eigentümerin eines benachbarten Grundstücks gegen den vorhabenbe­zogenen Bebauungsplan „Zwischen Beethovenstraße und Straße In der Mückendell, Teil A“ zurückgewiesen. Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines mehr­geschossigen Gebäudes mit Lebensmittelmarkt im Erdgeschoss, Studen­tenwohnungen in den Obergeschossen und zugehörigen Stellplätzen im Saarbrücker Stadtteil Dudweiler geschaffen werden (Az.: 2 C 300/19).

Die Antragstellerin hat unter anderem geltend gemacht, die Mieter ihres Anwesens würden künftig infolge der zu erwartenden Verkehrszunahme durch Lärm, Abgase und Feinstaub in unzumutbarem Ausmaß beeinträchtigt.  Das Oberverwaltungsgericht ist diesem und ihrem weiteren Einwand, das Verkehrsgutachten und das Lärmschutzgutachten seien unzureichend und könnten nicht als Grundlage der Abwägung dienen, nicht gefolgt. Der Stadtrat der Landeshauptstadt Saarbrücken habe die prognostizierte Lärmentwicklung aufgrund des Vorhabens sowie den Zusatzverkehr aufgrund des geplanten Lebensmittelmarkts und des Studentenwohnheims  bei  der  Abwägung hinreichend berücksichtigt. Um den Gefahren für den Fußgängerverkehr über die viel befahrene Beethovenstraße entgegenzuwirken, sei nach den Abwägungsunterlagen mittlerweile sogar eine Mittelinsel mit Lichtsignalanlage für Fußgänger vorgesehen. Ein zur Unwirksamkeit des Bebauungsplans führender Mangel liege nicht vor.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

 

Medienansprechpartner

Martine Vohl
Richterin am OVG

Kaiser-Wilhelm-Straße 15
66740 Saarlouis