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Pressemitteilung 6/19

Wehrführer der freiwilligen Feuerwehr Saarbrücken legt Rechtsmittel ein.


Der Wehrführer der freiwilligen Feuerwehr Saarbrücken hat gegen die Entscheidung des
Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 13.12.2019 – 6 L 1638/19 –, mit der sein
Eilantrag gegen seine Abberufung durch die frühere Oberbürgermeisterin der
Landeshauptstadt Saarbrücken zurückgewiesen wurde, Beschwerde zum
Oberverwaltungsgericht des Saarlandes erhoben. Das Rechtsmittel, das noch nicht
begründet wurde, wird hier unter dem Aktenzeichen 2 B 356/19 geführt.

Medienansprechpartner

Martine Vohl
Richterin am OVG

Kaiser-Wilhelm-Straße 15
66740 Saarlouis