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Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz – Bereich Glücksspiel
Gemeinsame Hinweise der Obersten Aufsichtsbehörden der Länder im Glücksspielsektor gemäß § 51 Absatz 8 GwG für Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen (Verpflichtete nach § 2 Absatz 1 Nummer 15 GwG), Stand: November 2020