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Bergbau im Saarland

Am 30. Juni 2012 endete mit der Schließung des Bergwerks Saar der industrielle Steinkohlenbergbau an der Saar. Über 260 Jahre lang hat der Bergbau das Saarland geprägt.

Bergwirtschaft

Aus dem Bereich des ehemaligen Steinkohlenbergbaus sind weiterhin die Grubenwasserhaltungen Duhamel, Reden, Viktoria, Camphausen und Luisenthal in Betrieb, ebenso die Grubengasgewinnungsanlagen. In diesen wurden z. B. im Jahre 2014 rund 159 Millionen m³ Gas bei einer Verwertungsquote von 99,19 Prozent gefördert (Ho = 5,530 kWh/m³).

Für die umfangreichen Flächen der Tagesanlagen prüfen und genehmigen die Bergbehörden die vorzulegenden Abschlussbetriebspläne insbesondere unter den Aspekten des Boden- und Gewässer- sowie des Natur- und Umweltschutzes.

Als Besonderheit im Saarland werden die Steinkohlenkraftwerke und Grubengasmotorenanlagen der STEAG GmbH und der STEAG New Energies GmbH an den Standorten Bexbach, Quierschied und Völklingen unter Bergaufsicht geführt.

Aus dem Bereich des Steine- und Erdenbergbaus stehen im Saarland ein Bergwerk auf Kalkstein und mehrere Tagebaue auf Feldspat, Ton und Quarzsand mit ihren Aufbereitungsanlagen unter der Aufsicht der Bergbehörden.

Stationen des Bergbaus

Der Spellenstein in St. Ingbert-Rentrisch und der Gollenstein in Blieskastel belegen, dass bereits in der Jungsteinzeit Werksteine im Tagebau gewonnen wurden. Der älteste Nachweis von untertägigem Bergbau findet sich in der Gemeinde Wallerfangen. Eine in den Fels geschlagene Inschrift an einem antiken Kupferbergwerk wird von Historikern in das 2. oder 3. Jahrhundert datiert („Incepta Officina Emiliani Nonis Mart“). Mit ihr erhebt ein gewisser Emilianus Anspruch auf das Bergwerk. Es handelt sich hier um die einzige erhaltene Okkupationsinschrift des gesamten römischen Imperiums.

Nach römischem Bergrecht war festgelegt, dass das Recht zum Bergwerksbetrieb durch die so genannte Occupatio, das Aufstellen einer Tafel mit dem Namen des Betriebsbesitzers und dem Datum des Betriebsbeginns, erworben wurde.

Die erste schriftliche Erwähnung von „steynekohlen“ an der Saar findet sich im so genannten Schöffenweistum von Neumünster bei Ottweiler aus dem Jahre 1429. Dort wird die Steinkohle in einer Aufzählung mit Erzen und Gesteinen genannt und als der Herrschaft gehörend bezeichnet.

Die frühe Kohlengewinnung war nichts anderes als ein Abgraben am Ausgehenden der Flöze über Tage. Schriftliche Belege für das Kohlengraben gehen zum Beispiel für den Bereich der heutigen Stadt Sulzbach bis ins Jahr 1462 zurück. Später ging man den Flözen im Stollenbau nach. Es wurde so lange Kohle gefördert, bis die Stollen voll Wasser liefen, einstürzten oder die natürliche Bewetterung nicht mehr ausreichte.

Erst seit der Verstaatlichung der Gruben unter Fürst Wilhelm Heinrich von Nassau-Saarbrücken im Jahre 1751 kann von einer systematischen Steinkohlengewinnung mit planmäßigem Grubenausbau gesprochen werden. Die Kohlenförderung stieg dementsprechend von 3.500 Tonnen im Jahr 1740 auf 50.000 Tonnen im Jahr 1790 an. Bedingt durch den technischen Fortschritt (Dampfmaschinen zur Wasserhaltung) vollzog sich in den 1830-er Jahren der Übergang vom Stollen- zum Tiefbau. 1860 betrug die Förderung bereits mehr als 2 Millionen Tonnen bei einer Belegschaft von mehr als 11.000 Bergleuten.

Umweltinformationen

Umweltinformationen nach § 10 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes Nr. 1629 zur Regelung des Zugangs zu Umweltinformationen vom 12. September 2007 (Amtsblatt Seite 2026):

  • Bundesberggesetz (BBergG)
  • Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung – Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
  • Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
  • Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau)
  • Allgemeine Bundesbergverordnung (ABBergV)
  • Verordnung über markscheiderische Arbeiten und Beobachtungen der Oberfläche – Markscheider-Bergverordnung (MarkschBergV)
  • Richtlinie 97/11/EG des Rates vom 3. März 1997 zur Änderung der Richtlinie 85/337/EWG über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (ABl. EG Nr. L 73 S. 5)
  • Richtlinie 2006/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie und zur Änderung der Richtlinie 2004/35/EG (ABl. EU Nr. L 102 S. 15)

Weitere Infos

Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz