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Verlängerung Planfeststellbeschluss Erdgasversorgungsleitung nach Quierschied-Göttelborn

Verlängerung des Planfeststellungsbeschluss nach § 43 Nr. 2 EnWG vom 26.04.2011 für die Errichtung und den Betrieb einer Erdgasversorgungsleitung DN 500, DP 84 von Eppelborn-Dirmingen nach Quierschied-Göttelborn um fünf Jahre bis 2026

Mit Bescheid vom 25.01.2021 hat das Oberbergamt des Saarlandes über den Antrag der STEAG GmbH gemäß § 43c Nr. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 21.03.2019 auf Verlängerung des Planfeststellungsbeschlusses nach § 43 Nr. 2 EnWG für die Errichtung und den Betrieb einer Erdgasversorgungsleitung DN 500, DP 84 von Eppelborn-Dirmingen nach Quierschied-Göttelborn und einer Gasübernahmeanlage in Eppelborn-Dirmingen vom 26.04.2011 um fünf Jahre bis 2026 entschieden. Die Entscheidung und Informationen zur Auslegung sind auf den Seiten des

UVP-Portals

einsehbar.