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Planfeststellungsverfahren zum Grubenwasseranstieg

in den Wasserprovinzen Reden und Duhamel/Ensdorf auf minus 320 Meter NHN - bergrechtliches Planfeststellungs­verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung

Ergänzendes Verfahren zur Nachholung der Öffentlichkeitsbeteiligung in den Gemeinden Wallerfangen und Beckingen

Der von der RAG AG beantragte Grubenwasseranstieg in den Wasserprovinzen Reden und Ensdorf auf minus 320 Meter NHN wurde am 17.08.2021 durch Zulassung des Rahmenbetriebsplans planfestgestellt. Mit der Entscheidung wurden im Einvernehmen mit dem Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz als oberste Wasserbehörde die erforderlichen wasserrechtlichen Erlaubnisse erteilt.

In einem ergänzenden Verfahren wurden die Öffentlichkeitsbeteiligung in den Gemeinden Wallerfangen und Beckingen und eine partielle Behördenbeteiligung nachgeholt. Zum Zweck der Beteiligung der Öffentlichkeit in den Gemeinden Wallerfangen und Beckingen erfolgte die Auslegung des Rahmenbetriebsplans und weiterer Unterlagen in der Zeit vom 24.05.2022 bis einschließlich 23.06.2022. Einwendungen konnten bis zum 23.08.2022 erhoben werden. Die Online-Konsultation fand in der Zeit vom 14.11.2022 bis 25.11.2022 statt.

Mit dem Planergänzungsbeschluss vom 16.01.2023 hat das Oberbergamt des Saarlandes die Nachbeteiligung der Öffentlichkeit in den Gemeinden Beckingen und Wallerfangen und die partielle Nachholung der Behördenbeteiligung abgeschlossen und festgestellt, dass der Planfeststellungsbeschluss vom 17.08.2021 und die mit dem Planfeststellungsbeschluss erteilten wasserrechtlichen Erlaubnisse auf Grundlage und in Würdigung des ergänzenden Verfahrens unverändert aufrechterhalten werden.

Die Auslegung der Entscheidung und der zugehörigen Unterlagen wird durch eine Veröffentlichung im Internet an dieser Stelle ersetzt. Darüber hinaus werden die Entscheidung und die zugehörigen Unterlagen bei den Gemeinden Wallerfangen und Beckingen ausgelegt.