Thema: Wirtschaft
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Europäischer Fonds für regionale Entwicklung in der Förderperiode 2021-2027

Das Saarland wird auch in der neuen EU-Förderperiode 2021-2027 wieder von EU-Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) profitieren können. Für die geplanten Investitionen in Beschäftigung und Wachstum werden dem Saarland rund 135 Millionen Euro an EFRE-Mitteln zur Verfügung stehen.

Hintergrund - Was ist der EFRE?

Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung ist ein mit EU-Haushaltmitteln ausgestatteter Fonds, der durch den Ausgleich regionaler Ungleichgewichte zum wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt der Europäischen Union beitragen soll. Der Fonds wird in geteilter Mittelverteilung umgesetzt. Die EU-Mitgliedstaaten werden mit der Umsetzung betraut, der Europäischen Kommission kommt eine Aufsichtsfunktion zu. In Deutschland erstellen die Bundesländer auf regionaler Ebene EFRE-Programme, in denen dargelegt wird, wie die EFRE-Mittel verwendet werden sollen. Diese Programme müssen von der Europäischen Kommission genehmigt werden.

Rechtsrahmen für den EFRE in der neuen EU-Förderperiode 2021-2027

Die maßgeblichen Rechtsvorschriften, die den Rahmen für die EFRE-Förderung in der neuen EU-Förderperiode 2021-2027 festlegen, sind die Verordnung (EU) 2021/1058 („EFRE-Verordnung“) sowie die Verordnung (EU) 2021/1060 („Dach-Verordnung“).

EFRE-Programm 2021-2027 Saarland

Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie hat das neue saarländische EFRE-Programm für die EU-Förderperiode 2021-2027 ausgearbeitet. In dem Programm wird die geplante Verwendung der EFRE-Mittel festgelegt. Das Programm ist am 23.08.2022 von der Europäischen Kommission genehmigt worden. Das genehmigte Programm kann unter "Downloads" eingesehen werden. Die EFRE-Förderung im Saarland wird sich auf vier Förderschwerpunkte konzentrieren.

  1. Förderung von Forschung und Innovation
  2. Unterstützung von KMU
  3. Förderung des Klimaschutzes
  4. Förderung der Industriekultur

Strategischen Umweltprüfung

Gemäß dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist für das EFRE-Programm 2021-2027 eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchgeführt worden. Ziel der SUP war es, die Auswirkungen des Programms auf die Umwelt frühzeitig zu ermitteln und zu bewerten und die Ergebnisse der Umweltprüfung bei der Aufstellung und späteren Umsetzung des Programms zu berücksichtigen. Hierzu wurde gemäß § 40 UVPG ein Umweltbericht erstellt.

Gemäß § 42 UVPG wurde der Öffentlichkeit im Zeitraum vom 25. März 2021 bis zum 25. April 2021 Gelegenheit gegeben, den Umweltbericht und den Entwurf des Programms (Stand März 2021) einzusehen. Die Dokumente stehen am Ende der Seite unter Downloads bereit.

Stellungnahmen zum Umweltbericht und zum Entwurf des Operationellen Programms konnten bis zum 25. Mai 2021 übermittelt werden. Mit Ablauf der Äußerungsfrist sind alle Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Die Annahme des EFRE-Programmes 2021-2027 Saarland ist gemäß § 44 Absatz 1 UVPG öffentlich bekannt zu machen. Die Dokumente im Sinne des § 44 Absatz 2 UVPG sind im Download-Bereich der Webseite einsehbar:

- das angenommene Programm (in der genehmigten Fassung aus August 2022)

- eine zusammenfassende Erklärung nach § 44, Absatz 2 Nr. 2 UVPG,

- eine Aufstellung der Überwachungsmaßnahmen nach § 45 UVPG

- eine Rechtsbehelfsbelehrung.

 

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