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Bürgschaften

Bürgschaftsbank Saarland GmbH (BBS)

  • Bürgschaft von bis zu 80 Prozent auf das benötigte Kapital
  • maximale Bürgschaftshöhe von 1,25 Mio. Euro

Was?
Sie kennen die Situation: Sie wollen in Ihr Unternehmen investieren. Aber mangels ausreichender Sicherheiten ist die Finanzierung ein Risiko.

Wie?
Abhilfe schafft die Bürgschaftsbank Saarland mit ihrem Produktportfolio:

Bürgschaften
… eignen sich vor allem für Mittelständler aus Industrie sowie Groß- und Einzelhandel, Handwerk, Gast- und Beherbergungsgewerbe sowie Dienstleistungssektor. Auch Angehörige der Freien Berufe können Bürgschaften beantragen. Die Antragstellung erfolgt über die Hausbanken oder Leasinggesellschaften, wenn diese das Kreditgeschäft geprüft und bestätigt haben, aber noch Sicherheiten fehlen.
Benötigt werden Nachweise über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers. Zudem ist eine Bestätigung notwendig, dass die Finanzierung wirtschaftlich sinnvoll ist und das Unternehmen das Darlehen zurückzahlen kann.

Beteiligungsgarantien
… sollen verhindern, dass innovative Ideen nicht an fehlendem Eigenkapital scheitern. Das Beteiligungsprogramm der BBS ist eng angelehnt an die Saarländische Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG) und richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Saarland. Mit den Beteiligungen sollen konjunkturelle Schwankungen ausgeglichen sowie Arbeitsplätze und Wachstum gefördert werden. Für stille Beteiligungen können bis zu 70 Prozent des Beteiligungskapitals gesichert werden.

Bürgschaft ohne Bank
Da bekannt ist, dass sich Hausbanken seit den Baseler Richtlinien mit ungesicherten Darlehen schwer tun, geht die BBS den umgekehrten Weg: „Kommen Sie zuerst zur BBS. Überzeugen Sie uns mit Ihrem Konzept und wir treten als Bürgen bei Ihrer Hausbank auf.“

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Landesbürgschaften im Saarland

Was?
Wo aussichtsreiche Unternehmenskonzepte vorliegen, es aber an Sicherheiten für Investitionskredite mangelt, können Bürgschaften weiterhelfen. Kann die Bürgschaftsbank Saarland aufgrund der Höhe der beantragten Bürgschaft nicht unterstützen, gibt es auch die Möglichkeit einer Landesbürgschaft. Dabei geht es um die Förderung der Wirtschaftsstruktur des Saarlandes mit besonderem Augenmerk auf die Schaffung und Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen.
Nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung können bei kleinen und mittleren Unternehmen Bürgschaften übernommen werden, soweit dadurch eine Erstinvestition finanziert wird und diese zur Errichtung einer neuen Betriebsstätte, der Diversifizierung der Produktion oder zum Kapazitätsausbau einer bestehenden Betriebsstätte verwendet wird.
Eine Bürgschaft kann nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung auch für den Erwerb von unmittelbar mit einer Betriebsstätte verbundenen Vermögenswerten übernommen werden, sofern die Betriebsstätte geschlossen wurde oder ohne den Kauf kurzfristig geschlossen würde. Eine alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen gilt dagegen nicht als Investition.
Auf der Grundlage der De-minimis-Verordnung können Bürgschaften aber auch für Maßnahmen übernommen werden, die nicht unter die Vorschriften der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung fallen (beispielsweise Ersatzinvestitionen, Betriebsmittel, Avale).

Wie?
Die Bürgschaften werden gegenüber Kreditinstituten oder anderen Kapitalsammelstellen mit Sitz in der EU zugunsten des Kreditnehmers als modifizierte Ausfallbürgschaften übernommen. Bürgschaften für bereits bewilligte Kredite werden nicht ausgesprochen.
Der Antragsteller muss zur Sicherung der Kredite alle verfügbaren Sicherheiten heranziehen. Ebenso sollen Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner von Kreditnehmern selbstschuldnerische Bürgschaften für die Kredite übernehmen.
Die Bürgschaftsanträge werden formlos über den Kreditgeber beim Wirtschaftsministerium eingereicht. Beigefügt werden müssen alle üblichen Bewertungszahlen, Pläne und Belege, die eine Prüfung gewährleisten.
Die Höhe der Bürgschaft legt das Wirtschaftsministerium zusammen mit dem Finanzministerium fest. Bürgschaftsanträge über 750.000 Euro bedürfen der gutachterlichen Stellungnahme eines neutralen Wirtschaftsprüfers.

Wer?
Eine Landesbürgschaft beantragen können kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Ebenso sind Landesbürgschaften für Personen möglich, die sich in leitender Funktion an einem Unternehmen beteiligen wollen.

Richtlinie Unternehmensbürgschaften

Regelung zur vorübergehenden Gewährung von Bürgschaften im Zusammenhang mit Covid19

Kontakt im Ministerium

Christian Klaß
Referatsleiter B/4: Unternehmensfinanzierung, Kapitalmarkt, Finanzierungsprogramme

Franz-Josef-Röder-Str. 17
66119 Saarbrücken