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FAQ Ukraine

Allgemeine Informationen

Das Auswärtige Amt (AA) warnt vor Reisen in die Ukraine. Deutsche Staatsangehörige sind dringend aufgefordert, das Land zu verlassen. In der Ukraine finden Kampfhandlungen, Raketen- und Luftangriffe statt. Falls diese das Land nicht auf einem sicheren Weg verlassen können, wird empfohlen, vorläufig an einem geschützten Ort zu bleiben. Der Luftraum ist geschlossen. Eine Ausreise ist nur auf dem Landweg möglich.

Eine Evakuierung durch deutsche Behörden ist nicht möglich. Die Deutsche Botschaft hat den Dienstbetrieb in Kiew in eingeschränkter Form wiederaufgenommen, nimmt bis auf Weiteres jedoch nur in Ausnahmefällen konsularische Aufgaben wahr. Das Generalkonsulat in Donezk (mit Sitz in Dnipro) ist weiterhin geschlossen.

In Kiew und anderen Orten werden bei Bedarf – auch kurzfristig – Ausgangssperren verhängt.

Weitere Informationen sowie ein Hilfe-Portal für Geflüchtete aus der Ukraine finden Sie auf der Homepage des AA: „Aktuelle Situation in der Ukraine“

  • AA (Auswärtiges Amt)

11013 Berlin

Tel. +49 (0) 30 5000 0

Krisenhotline: +49 (0) 30 / 5000 3000

E-Mail: krise-ukraine@diplo.de

Website: https://www.auswaertiges-amt.de/de

Für deutsche Staatsangehörige - Eintragung in die Krisenvorsorgeliste des AA

Die Registrierung zur Krisenvorsorgeliste erfolgt unter

https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin

  • Deutsche Botschaft Kiew

Bohdana Khmel'nyts'koho St, 25, Kyiv, Ukraine, 02000

Telefon: +380 44 281 1100

E-Mail: info@kiew.diplo.de

Website: https://kiew.diplo.de/

Hilfsangebote für Ukraine-Flüchtlinge im Saarland

Stabstelle beim Innenministerium

Das Saarland hat eine Stabstelle im Ministerium für Inneres, Bauen und Sport eingerichtet. Hier kümmern sich Mitarbeiter*innen um die Koordinierung eingehender Anfragen rund um das Thema Ukraine.

  • E-Mail-Adresse für Hilfsangebote und Fragen

UkraineFluechtlinge@innen.saarland.de

  • Hotline - 0681/501-4202

besetzt mit ukrainischsprachigen Mitarbeitern von Montag bis Freitag, 08.00 bis 16.00 Uhr

Hilfe-Portal für Geflüchtete

Unterkunft, Basisinformationen oder medizinische Versorgung: Mit dem Hilfe-Portal „Germany4Ukraine“ bietet die Bundesregierung ukrainischen Geflüchteten eine zentrale und vertrauenswürdige digitale Anlaufstelle. Das Hilfe-Portal bündelt Informationen auf Ukrainisch, Russisch, Englisch sowie Deutsch und unterstützt die Geflüchteten bei Einreise, Orientierung und dem Überblick über Hilfsangebote. Weitere Services sind geplant.

https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-ua

Landesaufnahmestelle Lebach

Geflüchtete, die sich im Saarland aufhalten, sollten sich in der Landesaufnahmestelle Lebach schutzsuchend registrieren lassen.

  • Adresse: Landesaufnahmestelle, Schlesierallee 17, 66822 Lebach
  • Telefon: +49 681 5014204
  • E-Mail: zab@lava.saarland.de

Weitere Hilfsangebote und Informationen finden Sie auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit

Informationen rund um die beschlossenen Sanktionen 

EU-Sanktionen gegen Russland

Nach dem völkerrechtswidrigen Angriff des russischen Präsidenten Putin auf die Ukraine hat die EU seit dem 24.02.2022 mehrere Sanktionspakete erlassen. Die neuen EU-Sanktionsverordnungen sind in Deutschland unmittelbar wirksam und bedürfen keiner Umsetzungsakte. Auch gegen Belarus wurden inzwischen ähnliche Sanktionen erlassen. Die Maßnahmen, die zusätzlich zu den bereits 2014 im Zuge der Annektierung der Krim-Halbinsel durch Russland verhängt wurden, betreffen u.a. die Bereiche Energie, Rüstung, Funkkommunikation, Finanzen, Transport, Dual Use sowie den Zugang zum Kapitalmarkt.

Einige der Verbotsvorschriften sehen Altvertragsklauseln bzw. Abwicklungsfristen vor. Bereits abgeschlossene Verträge können im Einzelfall bis zu bestimmten Stichtagen erfüllt werden.

Einzelheiten zu den Export- und Importeinschränkungen finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Linksammlung/weiterführende Informationen

  • FAQ Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/FAQ/Sanktionen-Russland/faq-russland-sanktionen.html

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/FAQ/Sanktionen-Belarus/faq-belarus-sanktionen.html

  • Sonderseiten Germany Trade and Invest (GTAI)

https://www.gtai.de/de/trade/russland/zoll/eu-sanktionen-gegenueber-russland-811200

https://www.gtai.de/de/trade/russland/zoll/russland-sanktionen-weltweit-810352

1. Muss ich selbst dafür Sorge tragen, dass meine wirtschaftliche Tätigkeit mit Russland den neuen Vorgaben entspricht?

Ja, natürliche und juristische Personen tragen bereits seit den ersten Sanktionen gegen Russland 2014 dafür die Verantwortung. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich das Hinzuziehen einer fachanwaltlichen Beratung.

Bei Fragen zum Russland-Embargo steht Ihnen die Hotline des BAFA zur Verfügung (Telefon: 06196-908-1237).

Verstöße gegen geltende Sanktionen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz weist darauf hin, dass Verstöße gegen Sanktionen Straftatbestände bzw. Ordnungswidrigkeiten darstellen, die nach den Maßgaben der §§ 18, 19 Außenwirtschaftsgesetz und § 82 Außenwirtschaftsverordnung geahndet werden.

 2. Welche Hilfestellung gibt es für betroffene Unternehmen im Saarland?

Die Taskforce Unternehmenssicherung im Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie unterstützt passgenau bei Fragen rund um den Erhalt eines Unternehmens. Kontakt: ukraine@wirtschaft.saarland.de

Geraten Unternehmen in eine wirtschaftliche Schieflage, steht mit der Eigenkapitalgesellschaft SEK Saarland GmbH eine Landesgesellschaft zur Verfügung, die Anteile bei Unternehmen erwerben kann. Sie begleitet kriselnde Unternehmen beim Wiederaufbau, berät und stellt Beteiligungsmittel und Landesbürgschaften bereit – bis hin zu 200 Mio. Euro. Durch die direkte Unternehmensbeteiligung wird so für neue Kreditfähigkeit gesorgt. Die SEK Saarland GmbH ist eine Landesgesellschaft unter dem Dach der Strukturholding Saar. Weitere Informationen, Kontakt und Antragsstellung: https://www.strukturholding.de/unternehmen/sek-saarland/

Bei einem kurzfristigen Liquiditätsbedarf stehen darüber hinaus bereits etablierte Förderinstrumente der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Verfügung. Die Antragsstellung erfolgt über die Hausbank. Weitere Informationen unter: www.kfw.de

Darüber hinaus bietet die Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB) weitere Fördermöglichkeiten – z.B. Nachrangdarlehen – an. Weitere Informationen: www.sikb.de/steckbrief_nachrangdarlehen_betriebsmittelvariante oder direkt über die Ansprechpartner der SIKB:

David Bronder (Tel: 0681/30 33-195)

Michael Schmidt (Tel: 0681/30 33-111)

Fehlen ausreichende Sicherheiten für eine Kreditaufnahme, kann auch über die Bürgschaftsbank Saarland GmbH (BBS) eine Verbürgung erfolgen. Die BBS stärkt Unternehmen bei der Kreditaufnahme und unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen im Saarland bei der Kredit- und Beteiligungsfinanzierung. Weitere Informationen unter: https://sl.ermoeglicher.de oder ebenfalls direkt bei den Ansprechpartnern der SIKB (s.o.)

3. Welche außenwirtschaftlichen Verflechtungen der saarländischen Energiewirtschaft, Stahlindustrie und Bergbauzulieferer sind mit Blick auf den russischen Einmarsch in die Ukraine zu beachten?

Für die saarländische Energiewirtschaft sind vor allem die Importe von Erdgas, Steinkohle und Erdöl mit Herkunft aus Russland und der Ukraine relevant. Als Anhaltswerte für die regionale Betroffenheit können die Kennziffern für die Abhängigkeit Deutschlands von russischen und ukrainischen Primärenergieträgerlieferungen herangezogen werden. Die entsprechenden Importquoten liegen derzeit bei Erdgas bei rund 55 Prozent, bei Steinkohle bei rund 45 Prozent und bei Erdöl bei rund 35 Prozent.

Im Falle der saarländischen Stahlindustrie sind insbesondere die Importe von Kokskohle, Koks, Erdgas, Erdöl, Eisenerzen, Ferrolegierungen und metallischen Zuschlagsstoffen mit Herkunft aus Russland und der Ukraine von Bedeutung.

Die saarländischen Bergbauzulieferer haben traditionell enge Geschäftsbeziehungen zu russischen und ukrainischen Bergbauunternehmen als Abnehmer von Maschinen und Dienstleistungen.

4. Welche negativen wirtschaftlichen Effekte kann die Ukraine-Krise in den Sektoren Energie und Stahl des Saarlandes entfalten?

Die Ukraine-Krise hat erwartungsgemäß zu einem starken Ansteigen und Schwanken der Primärenergieträger- und Rohstoffpreise an den internationalen, europäischen und deutschen Börsen geführt. Die Preisvolatilitäten sind bislang nicht auf tatsächliche, sondern vielmehr auf erwartete Knappheitsrelationen zurückzuführen.

Die saarländische Energiewirtschaft und Stahlindustrie kann diese Preissprünge in der Lieferkette durch ihre langfristig angelegten Bezugsverträge zumindest kurz- und mittelfristig abfangen. Darüber hinaus laufen die Vorbereitungen für eine Substitution russischer und ukrainischer Primärenergieträger- und Rohstofflieferungen durch Bezüge aus sicheren Drittstaaten. Damit gehen deutliche Mehrkosten für die regionalen Stakeholder einher, die - soweit vertraglich darstellbar und am Markt durchsetzbar - an die Endkunden weitergegeben werden müssen.

5. Wer schützt die Kritische Infrastruktur und Versorgungseinrichtungen gegen Hackerangriffe?

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist die zentrale Anlaufstelle, zunächst verpflichtend für Unternehmen und Betreiber von Kritischen Infrastrukturen (KRITIS) u.a. sowohl hinsichtlich der Information über aktuelle Entwicklungen als auch zur verpflichtenden Meldung von Störfällen. Zusätzlich gibt das BSI mit seinen Maßnahmen zur Standardisierung und Zertifizierung wichtige Rahmenbedingungen für eine sichere Unternehmensinfrastruktur vor und bezieht sich in dieser Funktion mittlerweile auf nahezu alle Wirtschaftssektoren und Betriebsbedingungen: https://www.bsi.bund.de/DE/IT-Sicherheitsvorfall/Kritische-Infrastrukturen-und-meldepflichtige-Unternehmen/kritische-infrastrukturen-und-meldepflichtige-unternehmen.html?nn=133608&cms_pos=1

6. Was können die einzelnen Betriebe selbst tun, um sich gegen Cyberangriffe zu wappnen?

Eine betriebseigene, an den IT-Grundschutz des BSI angelehnte Präventivstruktur ist eine schlagfertige Schutzmaßnahme (aktuelles Patch-Management, Back-Up-Management). Weitere Informationen unter: https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Informationen-und-Empfehlungen/Empfehlungen-nach-Angriffszielen/empfehlungen-nach-angriffszielen_node.html

7. Können aus der Ukraine geflüchtete Menschen im Saarland eine Erwerbstätigkeit aufnehmen?

Ja, wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) haben. Bereits mit dem vorläufigen Dokument über ihr Aufenthaltsrecht nach § 24 Absatz 1 AufenthG haben sie die Erlaubnis zum Arbeiten. In diesem durch die Ausländerbehörde ausgestellten Dokument muss der Eintrag „Erwerbstätigkeit erlaubt“ vermerkt sein. Sie können dann in Deutschland grundsätzlich jede Arbeit oder auch eine Ausbildung aufnehmen. Jedoch sollte beachtet werden, dass es in einigen Berufen berufsrechtliche Zugangsbeschränkungen gibt (z.B. Ärztin/Arzt, Lehrerin/Lehrer). Aus der Ukraine geflüchtete Menschen können auch als Leiharbeitnehmerinnen/Leiharbeitnehmer arbeiten oder auch ein eigenes Unternehmen gründen. Allerdings stellt jede Branche besondere Anforderungen an eine Gründung, die zu beachten sind.

Entsprechende Informationen werden u.a. auch durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur Verfügung gestellt:

https://www.bmas.de/DE/Europa-und-die-Welt/Europa/Ukraine/ukraine.html

8. Wohin wenden sich Unternehmen, die Geflüchteten Menschen einen Arbeitsplatz anbieten möchten?

Die Bundesagentur für Arbeit bittet die Unternehmen, sich direkt an den Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Saarland zu wenden. Die Kontaktdaten finden sich hier:

https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/saarland/unternehmen

Wenn geflüchtete Menschen aus der Ukraine Sozialleistungen durch ein Jobcenter erhalten, werden sie dort auch zu Fragen der Arbeitsuche, Vermittlung und Qualifizierung beraten. Gleichzeitig stehen in den Jobcentern auch Ansprechpersonen für Unternehmen zur Verfügung, die einen Arbeitsplatz anbieten möchten.

Hier finden sich Informationen zur Zuwanderung, zur Anerkennung und zum Erwerb von Qualifikationen sowie zur Arbeitsvermittlung vom und ins Ausland:

BMAS - Migration und Arbeit

9. Wer bietet Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen?

Die Arbeitskammer des Saarlandes bietet jetzt auch russischsprachige Arbeits- und Sozialrechtsberatung an.

Kontakt im Ministerium

Taskforce Unternehmenssicherung