Thema: Tourismus
| Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie | Tourismusförderung

Förderung von Tourismusbetrieben

Gewerbliche Tourismusförderung

Projekte privater Tourismusbetriebe können im Rahmen der Möglichkeiten und unter bestimmten Voraussetzungen vom Land finanziell unterstützt werden. Gefördert werden können unter anderem:

  • die Errichtung einer neuen Betriebsstätte,
  • die Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte,
  • die Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte,
  • Modernisierungsinvestitionen in Hotelbetrieben und Ferienwohnungen bei gleichzeitiger Kapazitätserweiterung oder Änderung des Charakters des Hotels / der Ferienwohnung bzw. wenn durch die Modernisierung die Anforderung für die nächsthöhere Kategorie in der Sterne-Klassifizierung erreicht wird.

Die Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden, und das zuständige Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie muss vor Beginn des Vorhabens schriftlich bestätigen, dass die Fördervoraussetzungen, vorbehaltlich einer detaillierten Prüfung, dem Grunde nach erfüllt werden.

Die Schaffung neuer oder die Sicherung bestehender Dauerarbeitsplätze wird dabei vorausgesetzt. Außerdem gilt: Die Finanzierung des Vorhabens muss gesichert sein, und der Beitrag des Antragstellers aus Eigen- oder Fremdmitteln muss mindestens 25 % der beihilfefähigen Kosten betragen. Ein Fördervorhaben ist nur dann förderfähig, wenn mindestens 50 % der Ausgaben im Bereich "Nachhaltigkeit" anfallen. Vor der Antragstellung ist daher ein Beratungsgespräch mit der Tourismus Zentrale Saarland GmbH zum geplanten Vorhaben zu führen, in welchem die Eigenschaft der Nachhaltigkeit des Vorhabens geprüft wird.

Antragstellung

Es wird empfohlen, vor der Antragstellung mit dem Tourismusreferat des Ministeriums Kontakt aufzunehmen. Der Antrag wird mit dem Vordruck "Antrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen an die gewerbliche Wirtschaft im Rahmen der regionalen Wirtschaftsförderung" beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie gestellt.

Fragen und Antworten

Wer kann gefördert werden?

KMU des Übernachtungs- und Freizeitgewerbes können einen Antrag auf Förderung stellen.

Was bedeutet es für die Antragsteller, dass die Richtlinie nun den Schwerpunkt „Nachhaltigkeit“ zum Gegenstand hat?

Ziel der Förderung ist die nachhaltige Entwicklung der saarländischen Übernachtungs- und Freizeitbetriebe. Um hier einen hohen Standard zu erreichen, soll künftig mit jedem geförderten Vorhaben sichergestellt sein, dass die Betriebe bestmöglich beraten und die Vorhaben im Sinne einer nachhaltigen Wirtschaft umgesetzt werden. Für ein Vorhaben kann daher künftig nur dann ein Antrag gestellt werden, wenn mindestens 50 % der Kosten auf den Bereich Nachhaltigkeit entfallen. Vor der Antragstellung findet ein Beratungsgespräch zwischen dem Antragsteller und den Mitarbeitern der Tourismus Zentrale Saarland statt, in dem das Vorhaben geprüft und Handlungsstrategien ausgearbeitet werden.

Förderfähig unter dem Punkt „Nachhaltigkeit“ sind beispielsweise Investitionen in:

  • Verringerung von Lärmbelastung
  • Energieeffiziente Sanierung
  • Gebäude-, Fassaden- oder Dachbegrünung
  • Landschafts- und Gartengestaltung mit heimischen Pflanzenarten
  • Kälte- und Wärmeschutzisolierung
  • Maßnahmen zur Wasserersparnis
  • E-Ladestationen für PKW oder E-Bikes
  • Investitionen in effiziente Gebäudetechnik (z.B. energiesparende Leuchtmittel/
  • Elektrogeräte, Heizsysteme)
  • Individualisierte und bedarfsorientierte Steuerung für Heizung, Wasser, Klima und
  • Energie durch Einrichtung eines Hotelraum Management Systems
  • Installation von Bewegungsmeldern in öffentlichen Bereichen
  • Maßnahmen der Barrierefreiheit

 Wie hoch ist die maximale Förderung?

Ein kleines Unternehmen kann mit 20 % der Nettokosten gefördert werden. Die förderfähigen Kosten berechnen sich hierbei an der Anzahl der neu geschaffenen oder gesicherten Arbeitsplätze im Betrieb. Pro geschaffenem Arbeitsplatz können künftig 500.000 Euro an förderfähigen Kosten berücksichtigt werden (zuvor 250.000 Euro). Pro gesicherten Arbeitsplatz sind maximal 250.000 Euro an Kosten förderfähig (zuvor 125.000 Euro): Die förderfähigen Kosten pro geschaffenem/ gesichertem Arbeitsplatz wurden im Zuge der Änderung der Richtlinie verdoppelt, um dem Fachkräftemangel in der Branche Rechnung zu tragen. Beispiel: Mussten zuvor bei einem Investitionsvolumen von 500.000 Euro zwei Arbeitsplätze geschaffen werden, ist es jetzt lediglich notwendig einen Arbeitsplatz zu schaffen. Diese Änderung stellt eine klare Erleichterung für unserer Übernachtungs- und Freizeitbetriebe dar.

Sind auch reine Gastronomiebetriebe antragsberechtigt?

Um den pandemiebedingten Erschwernissen der Branche zu begegnen, wurde Ende 2020 das Förderprogramm „Sonderkonjunkturprogramm im Gastgewerbe (SKP)“ aufgelegt, welches für Investitionen bis maximal 200.000 Euro einen maximalen Zuschuss von 100.000 Euro ermöglichte. Innerhalb des sehr erfolgreichen SKP (30 % der Investitionen mussten in den Bereichen Barrierefreiheit, Nachhaltigkeit oder Digitalisierung eingesetzt werden) wurden von 2021 bis 2023 insgesamt 79 Vorhaben bewilligt und rd. 4,5 Mio. Euro an Zuschüssen gewährt. Das SKP lief zum 31.12.2023 aus und konnte wegen dem Ende der Corona-Pandemie nicht weiter verlängert werden. Gastronomiebetriebe sind aufgrund des ausgelaufenen Programmes leider nicht mehr antragsberechtigt.

Wie kann der Styleguide einen Vorteil für die Antragsteller bieten?

Um die saarländischen Übernachtungsbetriebe für die Steigerung der Qualität im Saarland-Tourismus, die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit mit anderen Bundesländern und die Bedeutung von Übernachtungsbetrieben für die Wahrnehmung des Saarlandes als Reiseziel zu sensibilisieren, wurde seitens der Tourismus Zentrale Saarland der Styleguide Saarland veröffentlicht, welcher den Antragstellern als Hilfe und Ideengeber dienen soll. Der Saarland Styleguide wird interessierten Antragstellern als Gestaltungsleitfaden zur Inspiration übergeben und steht zum kostenfreien Download auf der Tourismuslotsen-Website zur Verfügung.

Kontakt im Ministerium

Dr. Rainer Schryen
Referatsleiter E/2: Tourismuspolitik, Tourismusförderung

Franz-Josef-Röder-Str. 17
66119 Saarbrücken