Innovationsförderung
Förderung
Das Saarland unterstützt die hier beheimateten Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Unternehmen durch gezielte Förderangebote im Bereich von Forschung und Entwicklung. Die Innovationsaktivitäten sind entscheidende Treiber für die Zukunftsfähigkeit des Saarlandes, denn sie leisten wichtige Beiträge für die Wettbewerbsfähigkeit der saarländischen Wirtschaft. Damit werden Arbeitsplätze geschaffen und gesichert und der technologische Wandel weiter vorangetrieben.
Mithilfe der Übersicht der Förderprogramme aus dem Bereich Forschung und Innovation können Sie zielgenau ermitteln, welche Fördermöglichkeiten im Saarland für Ihre Einrichtung bestehen. Eventuell besteht die Möglichkeit, von der steuerlichen Förderung für Forschung und Entwicklung in Form einer Forschungszulage zu profitieren. Weitere Informationen dazu finden Sie beim Bundesministerium der Finanzen.
Zentrales Technologieprogramm Saar (ZTS)
Forschung, Entwicklung und Innovationen stärken in hohem Maße die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen. Im Rahmen des „Zentralen Technologieprogramm Saar“ sollen innovative und erfolgversprechende Vorhaben – Produkt- und Prozessinnovationen – unterstützt und damit ein signifikanter Beitrag zur Intensivierung des Strukturwandels und zur Stärkung des Innovationspotenzials im Saarland geleistet werden.
Gefördert werden Personalkosten im Rahmen eines Modells vereinfachter Kostenoptionen. Auf die Personalkostenpauschalen wird eine Restkostenpauschale gewährt, die alle über die Personalkosten hinausgehenden förderfähigen direkten und indirekten Kosten abdeckt. Andere Ausgaben bzw. Kosten werden über das Programm nicht gefördert. Damit wurden für die EFRE-Förderperiode 2021–2027 weitere Vereinfachungen für die Zuwendungsempfänger geschaffen.
Die Laufzeit der Projekte ist auf drei Jahre begrenzt. Gefördert werden Einzelvorhaben von Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung im Saarland sowie Kooperationen zwischen diesen als auch mit FuE-Einrichtungen mit Sitz im Saarland.
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Zur Förderung stehen Mittel des Saarlandes sowie der Europäischen Union im Rahmen des Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung.
Antragstellung:
Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal des Saarlandes, das unter https://fmi.saarland.de/ erreichbar ist.
Unter „Publikationen“ finden Sie unten einen Benutzerleitfaden für die Nutzung des Förderportals.
Ansprechpartner:
Michael Molitor
Referatsleiter C/2: Michael Molitor
Franz-Josef-Röder-Str. 17
66119 Saarbrücken
Innovationspersonal in KMU im Saarland (IPS)
Im Rahmen des „Programmes zur Förderung der Neueinstellung von Innovationspersonal in KMU im Saarland“ sollen Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen bei der Neueinstellung von qualifiziertem Innovationspersonal unterstützt werden. Dieses soll wissenschaftliche Erkenntnisse und Methoden in das Unternehmen einbringen, die den Innovationsprozess in technologischer Hinsicht fördern.
Gefördert werden 50 % der pauschalierten Personalkosten des neu eingestellten Personals auf Basis von Pauschalsätzen. Die Laufzeit der Förderung ist auf zwei Jahre begrenzt. Gefördert werden Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung im Saarland.
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Zur Förderung stehen Mittel des Saarlandes zur Verfügung.
Antragstellung:
Die Antragstellung erfolgt derzeit noch analog, wird aber zeitnah auf das Förderportal des Saarlandes verlagert, das unter https://fmi.saarland.de/ erreichbar ist.
Unter „Publikationen“ finden Sie unten einen Benutzerleitfaden für die Nutzung des Förderportals.
Ansprechpartner:
Michael Molitor
Referatsleiter C/2: Michael Molitor
Franz-Josef-Röder-Str. 17
66119 Saarbrücken
Forschungs- und Investitionsförderung für Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Transfereinrichtungen
Mit der Zuwendung sollen die Bildung oder der Ausbau von fachlichen und regionalen Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkten als wesentlicher Standortfaktor für die Entwicklung einer wettbewerbsfähigen Wirtschaft im Saarland gefördert werden. Unterstützt werden konkret:
Wissenschaftliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen bestehender oder aufzubauender Forschungsschwerpunkte an außerhochschulischen Forschungseinrichtungen und Hochschulen des Saarlandes mit unmittelbarer regionaler Relevanz, die zur Stärkung des Forschungs- und Entwicklungs- sowie Innovationspotentials dieser Einrichtungen, z. B. durch Bündelung von Kompetenzen und dem Erzeugen von Synergien sowie zur wirksamen Stärkung der Forschungslandschaft beitragen. In diesem Kontext werden insbesondere solche Forschungsschwerpunkte gefördert, die durch die interdisziplinäre Zusammenführung verschiedenartiger Forschungsfelder eine besondere Stärkung des Forschungsstandortes Saarland bieten. Das kann sowohl durch einrichtungsinterne als auch -übergreifende Kooperationen erfolgen.
Durch die Förderung von anwendungsorientierten FuE-Vorhaben soll ein Beitrag zur Förderung von Spitzenforschung insbesondere mit Bezug zum Technologietransfer und zu den Schlüsselbereichen der saarländischen Innovationsstrategie erfolgen:
- Digitalization & AI
- Life Science & Material Science
- Sustainable Smart Production & New Mobility
In Anknüpfung an die Innovationsstrategie des Landes sollen sich die Maßnahmen insbesondere auf die dort verankerten Forschungsbereiche konzentrieren und regionale Stärken, aber auch bedeutende überregionale Themen, wie z. B. den „European Green Deal“ und die Digitalisierung, aufgreifen. Bei hochschulischen Forschungsvorhaben ist zudem der aktuell gültige Landeshochschulentwicklungsplan des Saarlandes zu berücksichtigen – insbesondere mit Blick auf die Bildung von Kooperationsplattformen.
Gefördert werden Personalkosten im Rahmen eines Modells vereinfachter Kostenoptionen. Auf die Personalkostenpauschalen wird eine Restkostenpauschale gewährt, die alle über die Personalkosten hinausgehenden förderfähigen direkten und indirekten Kosten abdeckt. Andere Ausgaben bzw. Kosten werden über das Programm nicht gefördert. Damit wurden für die EFRE-Förderperiode 2021–2027 weitere Vereinfachungen für die Zuwendungsempfänger geschaffen. Die Laufzeit der Projekte ist auf vier Jahre begrenzt. Antragsberechtigt sind die Hochschulen des Saarlandes sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Zur Förderung stehen Mittel des Saarlandes sowie der Europäischen Union im Rahmen des Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung.
Antragstellung:
Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal des Saarlandes, das unter https://fmi.saarland.de/ erreichbar ist.
Unter „Publikationen“ finden Sie unten einen Benutzerleitfaden für die Nutzung des Förderportals.
Ansprechpartnerin für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und für Maßnahmen betreffend die Verbesserung der hochschulischen und außerhochschulischen Forschungskapazitäten:
Anna Echterhoff
Referatsleiterin C/3: Anna Echterhoff
Franz-Josef-Röder-Str. 17
66119 Saarbrücken
Ansprechpartner für die saarländischen Hochschulen:
Michael Molitor
Referatsleiter C/2: Michael Molitor
Franz-Josef-Röder-Str. 17
66119 Saarbrücken
Ansprechpartner für die saarländischen Transferstellen:
Stefan Köhler
Referatsleiter C/1: Stefan Köhler
Franz-Josef-Röder-Str. 17
66119 Saarbrücken
Förderinformationen des Bundes
Förderberatung und Bekanntmachungen zu neuen Förderrichtlinien